Abgasbetrug: Akten bleiben unter Verschluss

Im Fall des Abgasbetrugs durch Volkswagen darf die Staatsanwaltschaft München II Material, das sie bei einer von Volkswagen beauftragten Kanzlei beschlagnahmt hat, zunächst nicht auswerten. So entschied das Bundesverfassungsgericht laut eines gestern veröffentlichten Beschlusses

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Verfassungsgericht: Unterlagen im Abgas-Skandal unter Verschluss
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Von
  • dpa

Ende Mai war Volkswagen in der Sache in Karlsruhe noch gescheitert. 

(Bild: Volkswagen )

Im Fall des Abgasbetrugs durch Volkswagen darf die Staatsanwaltschaft München II Material, das sie bei einer von Volkswagen beauftragten Kanzlei beschlagnahmt hat, zunächst nicht auswerten. So entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) laut eines gestern veröffentlichten Beschlusses.

Die Akten müssen beim Amtsgericht hinterlegt und bis zu einer Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Volkswagen, der Kanzlei sowie mehreren Anwälten versiegelt werden – längstens für sechs Monate.

Mitte März hatten Ermittler Räume der Kanzlei Jones Day, die Volkswagen mit einer internen Aufarbeitung des Abgas-Betrugs beauftragt hatte, durchsucht. In einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt versucht die Staatsanwaltschaft herauszufinden, wer an der manipulierten Abgas-Software bei Dieselmotoren beteiligt war.

Dem Beschluss des BVerfG, der am Dienstag erging, liegt eine Folgenabwägung zugrunde: Erginge die Anordnung nicht, könnten die Ermittler das Material auswerten. Dies könnte das Vertrauen zwischen Volkswagen und der Kanzlei irreparabel beeinträchtigen. Auch andere Mandanten könnten angesichts der medialen Aufmerksamkeit des Falles ihre Geschäftsgeheimnisse und Daten in Unsicherheit wähnen und Aufträge zurückziehen. Außerdem könnte die Staatsanwaltschaft Informationen erlangen, die Volkswagen den Anwälten freiwillig gegeben hatte. Umgekehrt bedeute die Anordnung dagegen nur eine Verzögerung der Ermittlungen.

Ende Mai war Volkswagen mit einem ähnlichen Eilantrag in Karlsruhe gescheitert, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Rechtsschutzmöglichkeiten vor den Fachgerichten ausgeschöpft waren. (fpi)