VW-Abgasbetrug: EU übergibt an Staatsanwaltschaft

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) hat bei seinen Ermittlungen zum Abgasbetrug durch Volkswagen offensichtlich konkrete Hinweise auf Fehlverhalten von Verantwortlichen des Autokonzerns gefunden. Den deutschen Strafverfolgungsbehörden wurden rechtliche Schritte empfohlen

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Der ICCT hat Anspruch und Wirklichkeit beim NOx-Ausstoß dank Abgasbetrug mit dieser Grafik anschaulich gemacht.

(Bild: ICCT)

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) hat bei seinen Ermittlungen zum Abgasbetrug durch Volkswagen offensichtlich konkrete Hinweise auf Fehlverhalten von Verantwortlichen des Autokonzerns gefunden. Wie die Behörde heute in Brüssel zum Abschluss einer Untersuchung mitteilte, wurden die deutschen Strafverfolgungsbehörden ersucht, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Konkret sei der Staatsanwaltschaft Braunschweig eine sogenannte justizielle Empfehlung übermittelt worden, heißt es in einer Mitteilung.

Olaf hatte sich seit 2015 mit der Frage beschäftigt, ob Volkswagen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu Unrecht Kredite erhalten oder EU-Gelder für Forschung und Entwicklung zweckentfremdet hat. Dies könnte der Fall sein, wenn die Mittel in die Entwicklung von Motoren mit manipulierter Abgassteuerung geflossen sein sollten. Volkswagen hatte bereits im Mai 2016 vorzeitig EIB-Darlehen von 975 Millionen Euro zurückgezahlt. Ein Volkswagen-Sprecher kommentierte das damals mit den Worten, der Autobauer wolle damit „jeden Verdacht“ im Zusammenhang mit den Ermittlungen ausräumen.

Zu konkreten Inhalten ihres Abschlussberichts machten die Olaf-Fahnder heute (1. August 17) keine näheren Angaben. Sie teilten lediglich mit, dass auch an die EIB Empfehlungen übermittelt worden seien. Dieser Schritt ist ein Hinweis darauf, dass bei der EIB Maßnahmen zur Abwehr von Betrug nicht ausreichend gewesen sein könnten. Sowohl die EIB als auch die deutschen Strafverfolgungsbehörden werden nun darüber berichten müssen, wie sie auf die Empfehlungen reagieren. (fpi)