Elektroautos: Bundesregierung will Einsatz von E-Taxis erleichtern
Seit Anfang dieses Jahres konnten nur solche Elektroautos als Taxis verwendet werden, die vom Hersteller bereits dafür ausgerüstet waren. Das ändert sich nun.
Die Bundesregierung will es Taxiunternehmen erleichtern, Elektroautos einzusetzen. Sie hat dafür beschlossen, die Mess- und Eichverordnung zu ändern, damit auch solche E-Autos als Taxis eingesetzt werden können, die von den Autoherstellern nicht in einer Taxi-Variante angeboten werden. Taxameter und die dazu gehörenden Wegstreckensignalgeber können jetzt auch getrennt voneinander in ein Auto eingebaut werden.
E-Autohersteller können von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug verbauen. Taxiunternehmen erhalten aber auch die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten. So bleibe für die Fahrgäste sichergestellt, dass der Fahrpreis im Taxi korrekt angezeigt wird, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium.
Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Seit Januar dieses Jahres konnten keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Der Bundesverband E-Mobilität sprach von einem "Schildbürgerstreich", übrig geblieben seien als Taxi-geeignete Modelle Nissan Leaf und der Nissan-Transporter eNV200.
Elektroautos in Deutschland (70 Bilder)
(Bild: heise Autos)
(anw)