Beim Streit um "Affen-Selfie" bahnt sich ein Vergleich an

Die Tierrechtsorganisation PETA versuchte jahrelang, die Urheberschaft eines Affen an seinem Selfie zu erstreiten. Ohne Erfolgsaussichten scheint sie nun zu einem Vergleich bereit, der den Rechtsstreit um das berühmte Selbstporträt beenden würde.

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Beim "Affen-Selfie" bahnt sich ein Vergleich an

Stein des Anstoßeses: Das berühmte Selfie von Naruto.

(Bild: Naruto / Slater)

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Jahrelang führten Tierrechtlern von PETA, der britische Fotograf David Slaters und die Wikimedia-Foundation einen Rechtsstreit um Selfies eines Schopfmakaken. Nun zeichnet sich ein Vergleich ab. ArsTechnica vermutet, dass PETA ohne Aussicht auf Erfolg den Vergleich sucht, um nicht die Gerichtskosten tragen zu müssen.

Bei einem Fotoshooting im Regenwald der indonesischen Insel Sulawesi schnappte sich ein Schopfmakakenweibchen, das später "Naruto" genannt wurde, eine Kamera des Fotografen David Slater und schoss unter anderem Bilder von sich selbst. Obwohl Slater das Urheberrecht an den Bildern beansprucht, veröffentliche Wikimedia die Bilder als gemeinfrei. Wikimedia lehnte den im Januar 2014 gestellten Löschantrag des Fotografen ab, da ja der Affe den Auslöser gedrückt hatte.

(Bild: Naruto / Slater)

Die Bilder bekamen durch ihre kuriose Entstehungsgeschichte viel mediale Aufmerksamkeit. Die Tierrechtsorganisation PETA versuchte anschließend ein Urheberrecht des Affen gegen Slater einzuklagen, scheiterte damit in erster Instanz, legte aber Berufung ein. Slater gab 2017 bekannt, die Gerichtskosten des Prozesses hätten ihn finanziell ruiniert. Slater konnte bereits seit Längerem keine nennenswerten Einnahmen mit dem berühmten Selfie erzielen, da das US-Copyright-Office bereits 2014 die Position der Wikimedia-Fundation bestätigt hatte, dass das Bild gemeinfrei sei, da der Affe kein Urheberrecht geltend machen kann. Nach Einschätzung des Medienanwalts Christian Solmecke könnte Slater auch in Deutschland kein Urheberrecht einklagen, was er auch nie versucht hat. In Großbritannien wurde die Urheberschaft Slaters dagegen bestätigt, doch das bringt Slater nach eigenen Angaben lediglich 100 Pfund pro Monat ein.

PETA hatte über das Verfahren versucht, eine prinzipielle rechtliche Gleichstellung zwischen Menschen und Tieren zu erstreiten. Die Gerichte konnten dieser Argumentation jedoch nicht folgen. Juristisch gelten Tiere als Sachen und können daher kein personengebundenes Schutzrecht wie eine Urheberschaft geltend machen. Leidtragender des Verfahrens um diese Grundsatzentscheidung war der Fotograf Slater. Für ihn verspricht ein Ende des Verfahrens ein Ende hoher Anwaltskosten. Die Wikipedia wird die Selfies vermutlich weiter in voller Auflösung zeigen können. (pmk)