US-Regierung wegen Abbruch des Startup-Visums verklagt

Spezielle Visa sollten Startup-Gründer in die USA locken. Wenige Tage vor Inkrafttreten wurde das Projekt wegen eines Trump-Erlasses gestoppt. Der Wagniskapitalverband hält das für unzulässig und hat geklagt.

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Hundert-US-Dollar-Schein, darüber US-Fahne
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Kurz vor dem Ende der Amtszeit Barack Obamas führte die US-Regierung neue Visa ein: Ab 17. Juli sollte die "International Entrepreneur Rule" ausländischen Startup-Gründern befristete Einreise und Arbeit in den USA ermöglichen. Doch wenige Tage vor Inkrafttreten verschob das Ministerium für Heimatsicherheit (DHS) die Startup-Visa vorerst auf März. Bis dahin möchte das DHS über eine öffentliche Konsultation Argumente suchen, um die neue Einreisekategorie beerdigen zu können. Der Nationale Wagniskapitalverband NVCA erachtet den plötzlichen Stopp für rechtswidrig und hat Klage erhoben.

NVCA-Präsident Bobby Franklin wirft der Regierung Trump vor, die Bedeutung einwandernder Unternehmer nicht zu begreifen.

(Bild: NVCA)

US-Bundesverwaltungsrecht schreibe schon vor der Verschiebung zwingend eine öffentliche Konsultation vor, meint der NVCA. Die vom Ministerium bemühte Ausnahmeklausel sei nicht anwendbar. Das Gericht solle daher verfügen, dass die International Entrepreneur Rule in Kraft und von den Behörden anzuwenden sei.

Als Kläger treten der NVCA gemeinsam mit vier Betroffenen, zwei britischen Startup-Gründern und zwei Startups, auf. Beklagt sind das Ministerium für Heimatsicherheit sowie dessen Abteilung für Einwanderung und jeweils deren Leiter. Das Verfahren heißt NVCA v. Duke und ist am Bundesbezirksgericht für das Hauptstadtterritorium District of Columbia unter dem Az. 1:17-cv-01912 anhängig.

(ds)