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US-Gericht: Du sollst keinen #Hashtag verklagen

Der Versuch eines US-Polizisten, die Bürgerrechtsbewegung "Black Lives Matter" und den Hashtag #BlackLivesMatter wegen eines geworfenen Steins zu verklagen, ist gescheitert.

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3D-Hashtag auf grünem Rasen

"Frivol oder wahnhaft" sei so eine Klage, befand ein US-Richter.

(Bild: Quinn Dombrowski CC BY-SA 2.0)

Lesezeit: 1 Min.

Die Bürgerrechtsbewegung Black Lives Matter ist ebensowenig eine juristische Person wie die LBTQ-Bewegung oder die Tea Party. Sie können daher nicht vor Gericht verklagt werden. Das gilt genauso für einen Twitter-Hashtag, in diesem Fall #BlackLivesMatter. Diese Erfahrung musste ein nicht genannt werden wollender Polizist aus Louisiana machen.

Der Beamte hatte 2016 bei einer Demonstration in Baton Rouge Dienst versehen. Dabei wurde er von einem Stein am Kopf getroffen und erheblich verletzt. Daraufhin verklagte er einen der führenden Redner der Veranstaltung, den schwarzen Bürgerrechtler DeRay Mckesson, sowie "Black Lives Matter" vor dem US-Bundesbezirksgericht für das Mittlere Louisiana.

Seine schärfste Kritik packte der Richter in Fußnote 1

Dessen Richter machte mit der Klage aber kurzen Prozess und stellte das Verfahren ein. Die Klage erhebe nicht einmal einen plausiblen Vorwurf gegen Mckesson. Und die Bewegung Black Lives Matter sei keine Rechtsperson und könne daher gar nicht verklagt werden.

Der Anwalt des Polizisten versuchte, die Reihe der Beklagten durch die Firma Black Lives Matter Network, Inc. sowie den Hasthag #BlackLivesMatter zu erweitern. Auch dafür hatte der Richter nichts übrig: Gegen die Firma erhebe der Kläger ebenfalls keinen konkreten Vorwurf. Und die Annahme, einen Hashtag verklagen zu können, sei "phantastisch oder wahnhaft". "A hashtag is patently incapable of being sued", fasste der Richter zusammen.

(ds)