G20-Akkreditierungsentzug: Polizei löscht Einträge – Vorwurf der Vernichtung von Beweisen

Die Kritik an Sicherheitsbehörden für ihre Rolle beim G20-Gipfel reißt nicht ab. Mutmaßlich illegale Datenbankeinträge hatten zum Akkreditierungsentzug geführt, Betroffene fordern Aufklärung. Nun wurden Einträge gelöscht, obwohl die Beweismittel sind.

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G20-Akkreditierungsentzug: Polizei löscht Einträge – Vorwurf der Vernichtung von Beweismitteln

SEK beim G20-Gipfel

(Bild: Thorsten Schröder, CC BY 2.0)

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Nachdem die ausufernden Datensammlungen deutscher Sicherheitsbehörden im Zuge der Aufarbeitung des G20-Gipfels in die Kritik geraten sind, erschweren Behörden nun die juristische Aufarbeitung durch Löschung mutmaßlich illegaler Einträge – also von Beweismitteln. Das berichtet das ARD Hauptstadtstudio und hat dazu inzwischen eine erste Bestätigung des Berliner Landeskriminalamts. Das habe eingestanden, dass Daten gelöscht wurden, die als Grundlage für den Entzug der Akkreditierung von zwei Journalisten dienten. Die beiden Fotografen Florian Boillot und Po-Ming Cheung hätten aber gegen diesen Akkreditierungsentzug geklagt und deshalb einer Löschung ausdrücklich widersprochen.

Während des G20-Gipfels in Hamburg war insgesamt 32 Journalisten ihre Akkreditierung wieder entzogen worden, wie sich später herausstellte, wegen mutmaßlich fehlerhafter oder rechtswidriger Einträge in Datensammlungen der Behörden. Vorgeworfen wurden ihnen dabei Delikte, die sie nachweislich nicht begangen haben, hatte die ARD unter den Betroffenen zusammengetragen. Mehrere Betroffene hatten deswegen geklagt, nicht nur um im Hinblick auf den G20-Gipfel rehabilitiert zu werden, sondern auch um zu klären, warum sie in behördlichen Dateien jahrelang mit Straftaten in Verbindung gebracht wurden, die sie nicht begangen hätten und von denen sie nicht einmal wussten.

Diese Aufklärung wird durch die nun erfolgte Löschung der Daten erschwert. Das Berliner Landeskriminalamt beruft sich im Fall der beiden Fotografen demnach auf gesetzliche Vorgaben, die eine Löschung verlangten, wenn die Grundlage zur Speicherung entfallen ist. Das gilt aber laut Gesetz nicht, wenn "schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt würden". Dann müsse der Polizei zwar der Zugriff verwehrt werden, Datenschützer und Gerichte müssten die Einträge aber weiterhin prüfen können. Deshalb ist die Löschung nach Einschätzung von Datenschützern eindeutig illegal. (mho)