Autonome Autos: Waymo vs. Uber wird zum Kriminalfall

Waymo, Tochter der Google-Holding Alphabet, hat Uber wegen des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen verklagt. Nun sickert durch, dass die US-Justiz ebenfalls gegen Uber ermittelt - wie auch in vier weiteren Fällen.

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Uber

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 3 Min.
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Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen, Patentverletzung und unlauterer Wettbewerb. Diese Vorwürfe hat Waymo, die Firma der Googel-Holding Alphabet für Autonome Autos, in einer Klage gegen Uber erhoben. Der ehemalige Waymo-Manager Anthony Levandowski soll 14.000 Dokumente mit Geschäftsgeheimnissen zu Uber mitgenommen haben. Der in dem Zivilverfahren zuständige Richter hat die Bundesstaatsanwaltschaft informiert. Diese hat auch tatsächlich strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen, berichtet Bloomberg.

Auszug aus Googles LIDAR-Patent, das im Zentrum der Klage Waymos steht.

(Bild: Patentschrift)

Diese Ermittlungen könnten die zivilrechtliche Klage Waymos bremsen. Das Hauptverfahren der Waymo-Klage soll eigentlich Anfang Dezember beginnen. Doch könnten sich manche Zeugen weigern, auszusagen, um zu vermeiden, dass ihre Aussagen in einem späteren strafrechtlichen Prozess gegen sie verwendet werden. Üblicherweise beantragt die beklagte Partei daher eine Vertagung des zivilrechtlichen Verfahrens, um den Strafprozess abzuwarten.

Ob das auch in diesem Fall passiert, ist offen. Beide Seiten haben bereits Dokumente und Aussagen ausgetauscht, so dass nur bedingt neue etwaig belastende Aussagen zu erwarten sind. Außerdem hatte Uber zuletzt kein Interesse an einer Verzögerung des Hauptverfahrens. Und es ist noch nicht gesichert, dass es überhaupt zu einem Strafprozess kommen wird, und wenn ja, gegen wen.

Laut Bloomberg ermitteln US-Staatsanwälte derzeit in mindestens fünf verschiedenen Fällen gegen Uber: Neben der Waymo-Causa geht es dabei um mögliche Bestechung, möglicherweise illegale Preisdiskriminierung, sowie die Uber-Programme Greyball und Hell.

Im Rahmen von "Greyball" überwachte Uber Bewegungsmuster seiner Kunden und erhob unter anderem deren Telefonnummern und Kreditkartendaten. Ziel war, Polizisten und andere Beamte zu erkennen, die gegen illegale Uber-Dienste vorgehen könnten. Diesen Personen wurde dann vorgegaukelt, es gäbe in ihrer Stadt keine Uber-Wägen.

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Mitarbeiter des Konkurrenten Lyft sollen ebenfalls auf diese Weise ausgeschlossen worden sein. Gegen Lyft gerichtet war auch das Programm "Hell" [Englisch für "Hölle", Anmerkung]. Es diente dazu, automatisiert Daten von der Lyft-App zu saugen, um die Aufenthaltsorte der Lyft-Autos auszumachen.

Mit dem Projekt Cascades versuchte Uber abzuschätzen, wie viel ein bestimmter Kunde maximal zu zahlen bereit ist, um dann den Preis entsprechend anzupassen. Unterschiedlichen Kunden wurden also unterschiedliche Beträge für die gleiche Leistung in Rechnung gestellt. Dagegen ist eine Sammelklage anhängig. Und auch die Staatsanwaltschaft interessiert sich offenbar dafür, wie die Firma in den USA ihre Preise bestimmt.

Die mögliche Bestechung rührt aus der Vergewaltigung einer texanischen Kundin durch einen Uber-Chauffeur in Indien. Das Opfer verklagte Uber, das sich daraufhin ohne Zustimmung der Frau deren Krankenakte beschafft haben soll.

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Außerdem ermittelt die Steuerbehörde der kanadischen Provinz Quebec wegen möglicher Steuerhinterziehung gegen Uber. Dafür hat sie auch Uber-Büros in Quebec durchsucht. Dabei soll Ubers Firmenzentrale aus der Ferne zahlreiche elektronische Geräte neu gestartet und dabei verschlüsselt haben, wie ein Whistleblower berichtet hat. Die Steuerbehörde hat daraufhin von versuchter Justizbehinderung gesprochen.

Allerdings könnte Uber bereits am Samstag den Betrieb in Quebec einstellen. Eine neue Vorschrift verlangt nämlich, dass Uber-Chauffeure vor Betriebsaufnahme 35 Stunden Unterricht absolvieren. Bisher reichten 20 Stunden. Unter Verweis auf viele Teilzeit-Chauffeure hält Uber den zusätzlichen Aufwand für unvertretbar.

Die Klage Waymos gegen Uber ist am US District Court of Northern California unter dem Az. 3:17-cv-00939 anhängig. (ds)