Münchner Luftreinhalteplan nicht geändert: Geldstrafe

Das Verwaltungsgericht München hat gegen den Freistaat Bayern ein Zwangsgeld von 4000 Euro verhängt, weil er den Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte in München noch nicht geändert hat. Bayern sei „grundlos säumig“, kritisierten die Richter in ihrem Beschluss von gestern

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Münchner Luftreinhalteplan nicht geändert: Geldstrafe
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  • dpa

Schadstoffmessstelle in der Münchener Innenstadt

(Bild: picture alliance / Sven Hoppe)

Das Verwaltungsgericht München hat gegen den Freistaat Bayern ein Zwangsgeld von 4000 Euro verhängt, weil er den Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte in München noch nicht geändert hat. Bayern sei „grundlos säumig“, kritisierten die Richter in ihrem Beschluss von gestern (26. Oktober 17).

Der Freistaat kann nun zahlen oder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Zwangsgeld beantragt und will Diesel-Fahrverbote in München durchsetzen. DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger sagte am Freitag: „Sollte auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche Umweltministerin.“ (fpi)