Smart Borders: EU-Rat gibt grünes Licht für biometrische Grenzkontrolle

Das Gesetzespaket für das geplante biometrische Ein- und Ausreisesystem haben jetzt auch die EU-Staaten formell bestätigt. Es soll von 2020 an Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Angehörigen von Drittstaaten aufnehmen.

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Smart Borders: EU-Rat gibt grünes Licht für biometrische Grenzkontrolle

"Eine strenge Kontrolle unserer Außengrenzen ist ausschlaggebend für das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums", sagte Estlands Innenminister Andres Anvelt.

(Bild: EU-Kommission)

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Der EU-Rat hat am Montag die Verordnungsentwürfe für ein biometrisches Ein- und Ausreisesystem sowie zur zugehörigen Novelle des Schengener Grenzkodexes endgültig angenommen. Angehörige von Drittstaaten müssen sich künftig zur Einreise in die 26 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie an den Grenzen Bulgariens und Rumäniens mit vier Fingerabdrücken und Gesichtsbild registrieren lassen. Zusätzlich sollen Identitätsangaben sowie weitere Daten aus Reisedokumenten in dem System aufbewahrt werden. Vorbild waren ähnliche Einreisevorgaben in die USA.

Ende Oktober hatte das EU-Parlament bereits das Gesetzespaket für einen im Sommer ausgehandelten Kompromiss zur verschärften Grenzkontrolle befürwortet. Dem Aufbau des Systems steht damit grundsätzlich nichts mehr im Weg: Sobald die Verordnungstexte unterzeichnet sind, können sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen treten dann 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedsstaaten und die Betriebsagentur EU-Lisa wollen dann gemeinsam daran gehen, die Datenbank einzurichten und bis 2020 einsatzbereit zu machen.

Estlands Innenminister Andres Anvelt begrüßte im Namen der Ratspräsidentschaft den Schritt. Das rund eine Milliarde Euro teure System werde dazu beitragen, "Aufenthaltsüberzieher leichter zu identifizieren und den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken". Laut Rechtsexperten verstößt die Datenbank aber gegen die EU-Grundrechte, sodass eine Klage dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof drohen könnte.

Erhobene Daten sollen in der Regel für drei Jahre gespeichert werden. Dehnt ein Ausländer seinen Besuch in der EU unerlaubt aus, können seine Einträge vier Jahre lang aufbewahrt werden. Die Datenbank soll die zulässige Dauer eines Kurzaufenthalts automatisch berechnen und die nationalen Sicherheitsbehörden warnen, wenn der Betroffene bis zum Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer, die meist 90 Tage innerhalb von einem Halbjahr beträgt, nicht ausgereist ist. Das bisherige Stempelverfahren wird ausgemustert. Das neue System soll mit dem bestehenden Visa-Informationssystem (VIS) zusammenspielen. Parallel will die EU-Kommission eine virtuelle "Biometrie-Superdatenbank" mit übergreifenden Suchmöglichkeiten erstellen. (anw)