Gehacktem NSA-Hacker droht lange Haftstrafe

Ein NSA-Hacker hatte Dokumente und Dateien mit nach Hause genommen. Dort wurde er selbst gehackt. Jetzt drohen ihm elf Jahre Gefängnis.

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Vergitterter Gang in einem Gefängnis, rechts Zellentüren

(Bild: gemeinfrei)

Lesezeit: 3 Min.

Einem ehemaligen NSA-Hacker droht eine lange Haftstrafe in einem US-Bundesgefängnis. Der 67-Jährige Nghia Hoang P. hat gestanden, jahrelang geheime Dateien und auch Papierdokumente mit nach Hause genommen zu haben. Die Geheimnisse offengelegt oder weitergegeben zu haben, wird ihm aber nicht angelastet. Vielmehr soll der Hacker selbst gehackt worden sein, wodurch die Dateien in falsche Hände gelangt sind.

Der Fachbereich für Spionageabwehr der Abteilung Nationale Sicherheit des US-Justizministeriums leitet die Anklage.

Unter Berufung auf nicht genannt werden wollende US-Regierungsmitarbeiter berichtet die New York Times, dass P. zu Hause Antivirus-Software der russischen Firma Kaspersky installiert hatte. Eine Sicherheitslücke dieser Software soll den Hackern den Zugriff auf P.s Computer ermöglicht haben. Kaspersky stellt das in Abrede und beschreibt den Tathergang anders.

Der Mann war im Geheimen verhaftet und wegen Willful Retention of National Defense Information (etwa: Willentlicher Zurückhaltung von Informationen der Nationalen Verteidigung) angeklagt worden. Der gesetzliche Strafrahmen dafür beträgt für nicht Vorbestrafte bis zu 135 Monate Jahre Haft (elf Jahre und drei Monate) plus drei Jahre Überwachung im Anschluss, plus Geldstrafen.

Der Angeklagte war von 2006 bis 2016 bei der NSA-Spezialeinheit TAO (Tailored Access Operations) tätig. Zu deren Aufgaben gehört das Hacken ausländischer Computersysteme. Die Abteilung wurde inzwischen in Computer Network Operations umbenannt. P. hatte Zugriff auf Unterlagen der Geheimhaltungsstufe Top Secret und sogar Top Secret/SCI (Sensitive Compartmented Information).

Durch P.s Geständnis entfällt das Gerichtsverfahren, bei dem Details an die Öffentlichkeit hätten dringen können. Im Gegenzug für das Geständnis wird die Anklage nicht auf die Höchststrafe von 135 Monaten sondern auf 78 bis 97 Monate (bis acht Jahre und ein Monat) Haft plädieren. Die Urteilsverkündung ist für 6. April 2018 anberaumt. Bis dahin ist P. auf freiem Fuß. Das Strafverfahren heißt United States of America v. Nghia Hoang Pho und ist am Bundesbezirksgericht Marylands unter Az. 1:17-cr-00631 anhängig.

Wikileaks-Sprecher Julian Assange sorgte mit einem zweideutigen Kopfgeld-Tweet für Aufregung.

(Bild: Cancillería del Ecuador CC BY SA 2.0)

In zwei anderen Fällen Angeklagte bleiben derweil in Untersuchungshaft. Harold M. soll 16 Jahre lang unbemerkt Dateien mit nach Hause genommen haben. Er war für verschiedene US-Einrichtungen tätig, ab 2009 ebenfalls für NSA-TAO. Bei M. wurden große Datenmengen sichergestellt, doch auch er wird bislang nicht der Weitergabe beschuldigt. Möglicherweise hat sich der Mann anhand der Unterlagen zu Hause weiterbilden wollen.

Reality Winner wird beschuldigt, ein einzelnes Top-Secret-Dokument an die US-Webseite The Intercept geschickt zu haben. Darin geht es um Russland zugeschriebene Spearphishing-Attacken auf US-Wahlbehörden. Wikileaks beschuldigt einen namentlich genannten Journalisten des Mediums, die Quelle, Reality Winner, nicht ausreichend geschützt zu haben. Wikileaks hat ein umstrittenes Kopfgeld auf den Journalisten ausgesetzt. Ein Antrag der jungen Frau auf Entlassung auf Kaution wurde vom Gericht abgelehnt. (ds)