Kanada: Oberstes Gericht schwächt Datenschutz für SMS

Wann darf die Polizei in Kanada ohne gerichtlichen Durchsuchungsbefehl fremde SMS lesen? Zwei gegenläufige Entscheidungen des Supreme Court sorgen für Aufsehen.

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Finger tippt auf Touchscreen-Tastatur

(Bild: gemeinfrei)

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Auf dem Handy eines Komplizen gespeicherte SMS darf die Polizei nicht so einfach auslesen. Hingegen stehen beim Netzbetreiber gespeicherte SMS der Polizei offen, solange sie nicht während, sondern erst nach dem Versand ausgelesen werden. Mit diesen Entscheidungen überrascht der Supreme Court Kanadas.

Das oberste Gericht des zweitgrößten Landes der Welt hatte zwei voneinander unabhängige Fälle zu entscheiden. In beiden Fällen geht es um Strafverfahren, bei denen SMS-Nachrichten den entscheidenden Beweis erbrachten. Die Verurteilten behaupteten, der behördliche Zugriff auf ihre SMS sei illegal gewesen. In Kanada können Gerichte Beweismittel, die rechtswidrig erhoben wurden, vom Verfahren ausschließen.

Das Gebäude des Supreme Court in Ottawa

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Im Fall R. v. Marakah hatte die Anklage SMS als Beweismittel vorgebracht, die sie bei Hausdurchsuchungen auf Handys des Angeklagten M. sowie seines Komplizen W. gefunden hatte. M. wandte ein, die Durchsuchungen seien grundrechtswidrig erfolgt. Tatsächlich stellte das Erstgericht fest, dass die Durchsuchung bei M. unzulässig war.

Die Durchsuchung beim Komplizen W. prüfte die erste Instanz nicht: Wer SMS an eine andere Person schicke, dürfe nicht erwarten, dass diese Daten geheim blieben, zumal der Empfänger sie jederzeit veröffentlichen könne. Der Absender könne daher keine Verletzung seiner Rechte behaupten. M. wurde aufgrund seiner auf W.s Handy gefundenen SMS verurteilt.

Doch dieses Urteil hat der Supreme Court nun mit 5:2 Stimmen aufgehoben: Ob sich die Daten auf einem eigenen oder einem fremden Gerät befinden, sei unerheblich. Entscheidend sei vielmehr, ob der Betroffene vernünftigerweise davon ausgehen konnte, dass die elektronische Unterhaltung vertraulich sei ("reasonable expectation of privacy"). Weil das in der konkreten Situation der Fall war, dürfe sich M. gegen die Durchsuchung wehren.

Die Anklage gestand ein, dass auch die Durchsuchung von W.s Handy unzulässig gewesen war. Der Supreme Court schloss die Kurznachrichten daraufhin aus dem Verfahren aus und sprach M. frei.

Im Fall R. v. Jones wurde dem Angeklagten J. zum Verhängnis, dass er den Mobilfunk-Netzbetreiber Telus Communications benutzt hatte. Denn im Unterschied zu anderen kanadischen Mobilfunkern speichert Telus Kopien aller SMS für 30 Tage. Der Datenschutzerklärung des Betreibers lässt sich das nicht entnehmen.

Höchstrichterin Rosalie Abella wurde in Stuttgart geboren.

(Bild: gemeinfrei)

Dabei hatte die Polizei keine Genehmigung für die Überwachung des Handys des Angeklagten. Vielmehr nutzten die Ermittler eine leichter zu erwirkende Herausgabeanordnung, die für Akten und ähnliche Unterlagen konzipiert wurde. Damit kamen sie an die von Telus gespeicherten SMS-Kopien heran.

Und das zu Recht, wie der Supreme Court nun feststellte. Nur für Echtzeitüberwachung gelten demnach die hohen Schranken der Telecom-Überwachung. Für den Zugriff auf eine Netzbetreiberkopie nach Zustellung der SMS reicht hingegen die einfache Herausgabeanordnung aus. Der Supreme Court bestätigte damit J.s Verurteilung. Von den sieben Höchstrichtern war nur eine anderer Meinung: "Das bedeutet, dass das Recht auf Datenschutz für SMS-Versender davon abhängt, welchen Betreiber sie verwenden", kritisierte Richterin Rosalie Abella.

Die kanadischen Höchstrichter haben damit einerseits den Grundrechteschutz leicht gestärkt. Betroffene können sich unter gewissen Umständen auch gegen Durchsuchungen wehren, die bei Dritten vorgenommen wurden.

Gleichzeitig hat der Supreme Court aber den Schutz vor Telecom-Überwachung deutlich geschwächt, zumal Sprachtelefonie gegenüber Kurznachrichten an Bedeutung verliert. Sofern ein Dritter Kopien der Übertragungen speichert, ist es für die Behörden simpel, die Inhalte zu überwachen. Die Ermittler müssen lediglich ein bisschen länger warten.

Die Erkenntnisse des Supreme Court of Canada im Wortlaut:

(ds)