Gleiche Regeln für alle – aber welche?

Uber ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Kein Grund zur Schadenfreude.

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Für Uber ist es eine krachende juristische Niederlage: Der Mitfahr-Service sei kein „Dienst der Informationsgesellschaft“, sondern eine „Verkehrsdienstleistung“, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit ist Uber nun rechtlich den klassischen Taxiunternehmen gleichgestellt und muss sich an die entsprechenden Auflagen halten.

Uber selbst hatte sich immer damit herausgeredet, nur eine Vermittlungsplattform zu sein. Das ist natürlich Unfug: Von den Preisen über den Zustand des Autos bis zur Bewertung der Fahrer regelt Uber haarklein das gesamte Geschäft. Die Uber-App habe „entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen, unter denen die Fahrer die Leistung erbringen“, argumentieren die Richter zu Recht. Daraus folgt konsequenterweise, dass sich traditionelle und neue Taxidienste an die gleichen Spielregeln zu halten haben.

Trotzdem ist das Urteil kein Anlass zur Schadenfreude darüber, dass ein arrogantes US-Unternehmen jetzt mal ordentlich was zwischen die Hörner gekriegt hat. Denn die Grundidee des Ride Sharings ist nach wie vor richtig: Es kann idealerweise die letzte Meile zwischen Haustür und Haltestelle überbrücken und damit die Öffis stärken; es kann bequemen Transport auch für weniger Begüterte erschwinglich machen, den Autobestand reduzieren und Menschen die Möglichkeit geben, sich flexibel ein paar Euro hinzu zu verdienen. Also sollte sich die Politik nicht fragen, wie man solche Dienste verhindern, sondern wie man sie in sozialverträgliche Bahnen lenken kann.

Chancengleichheit lässt sich nämlich nicht nur dadurch erreichen, Newcomern jahrzehntealte strikte Regeln aufzuerlegen, sondern auch dadurch, die Regeln für das völlig überregulierte Taxigewerbe zu lockern. Wozu braucht es in Zeiten zuverlässiger Navis beispielsweise noch aufwendige Ortskundenachweise? Wozu das Verbot von Rabattaktionen? Wozu eine feste von den Städten vorgegebenen Zahl von Lizenzen?

Vor allem aber muss das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von 1961 dahingehend gelockert werden, dass es Ride Pooling zulässt – also die Mitnahme mehrerer Menschen mit unterschiedlichen Zielen. Das könnte auch Taxis wieder mehr Zulauf verschaffen. Derartige Projekte von Moia, ViaVan, Deutscher Bahn, Moovel, Hansa-Taxi, Mytaximatch, CleverShuttle oder door2door laufen derzeit nur unter einer befristeten Experimentierklausel. Es ist bezeichnend, dass sich das Bundesverkehrsministerium eine ganze Legislaturperiode an einer vollkommen sinnlosen PKW-Maut abgearbeitet hat, sich an das längst überholte PBefG nicht herangetraut hat.

(grh)