[Update] VW ficht Sonderprüfung in Karlsruhe an
Im Abgasskandal will Volkswagen die gerichtlich angeordnete Sonderprüfung Medienberichten zufolge in höchster Instanz verhindern. Der Autobauer habe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR
- dpa
(Bild: Volkswagen)
Im Abgasskandal will Volkswagen die gerichtlich angeordnete Sonderprüfung Medienberichten zufolge in höchster Instanz verhindern. Der Autobauer habe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR. Dies habe ein Volkswagen-Sprecher bestätigt.
Dem Vorab-Bericht zufolge macht das Unternehmen geltend, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom November es in seinen Grundrechten verletzt habe. Der Konzern habe zudem beantragt, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Ein Entscheidungstermin sei „derzeit nicht absehbar“, zitierten „SZ“, WDR und NDR eine Antwort des Verfassungsgerichts.
Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei Volkswagen in Verbindung mit den Software-Manipulationen zum Abgasbetrug rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben. Volkswagen versuche, sich „mit Zähnen und Klauen“ gegen Transparenz im Dieselskandal zu wehren, sagte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. Der Schritt halte die angeordnete Sonderprüfung aber nicht auf, zeigte er sich überzeugt.
[Update 29. Dezember 2017, 16:45]
Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit seinem Versuch gescheitert, weil der Antrag unzulässig sei. Volkswagen habe unter anderem die „Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt“, heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiterhin anhängig. (fpi)