Streit über Boni zwischen Manager und Volkswagen

Im Rechtsstreit um Bonuszahlungen an einen hochrangigen Volkswagen-Manager hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Berufung von Kläger und Unternehmen zurückgewiesen. Die Bonuszahlungen seien damit bestätigt

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(Bild: Volkswagen)

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Von
  • Martin Franz

(Bild: Volkswagen)

Im Rechtsstreit um Bonuszahlungen an einen hochrangigen Volkswagen-Manager hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Berufung von Kläger und Unternehmen zurückgewiesen. Die Bonuszahlungen seien damit bestätigt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Montag (8. Januar 2018) in Hannover.

Auch die befristete Übertragung von Leitungsfunktionen sei dem Urteil zufolge wirksam, weil das Beschäftigungsverhältnis fortbestanden habe. Der Kläger war früher Chef von Volkswagen-Konzernmarken sowie Markenvorstand bei Volkswagen Nutzfahrzeuge. Für beide Parteien sei die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, sagte die Sprecherin. Vergleichsgespräche seien nicht ernsthaft geführt worden.

Zuvor hatten sowohl der Manager als auch Volkswagen Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig eingelegt. Der Manager war der Ansicht, seine erfolgsabhängigen Bonuszahlungen seien nicht hoch genug ausgefallen. Außerdem verlangte er, Befristungen im Dienstvertrag als unwirksam festzustellen. Volkswagen beurteilte die Bonuszahlungen als zutreffend festgesetzt.

Im Berufungsverfahren (Az.: 15 Sa 318/17) hatte sich der Volkswagen-Manager gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts gewandt, seine Klage zur Feststellung der Unwirksamkeit von Befristungen abzuweisen. Volkswagen wiederum hatte der Verurteilung zur Zahlung weiterer Boni widersprochen.

Ebenfalls im Streit um Boni hatte es im Sommer 2017 in einem anderen Fall eine Einigung zwischen Volkswagen und dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, gegeben. Beide Seiten schlossen einen Vergleich.

(mfz)