Wikimedia: EU-Urheberrechtsreform hemmt die freie Wissensverbreitung

Der Verein Wikimedia, der hinter der Wikipedia steht, kritisiert die mit der EU-Copyright-Novelle verknüpften Upload-Filter als unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Verbraucherschützer beklagen den Verlust von Haftungsprivilegien.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 53 Kommentare lesen
Wikimedia: EU-Urheberrechtsreform hemmt die freie Wissensverbreitung

(Bild: heise online / Stefan Krempl)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

John Weitzmann, Referent Politik und Recht bei Wikimedia Deutschland, sieht mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform ein Kernprinzip der von dem Verein getragenen großen Internet-Communities wie der Wikipedia oder dem freien Medienarchiv "Commons" in Gefahr. Zentraler Streitpunkt des Vorschlags der EU-Kommission von 2016 sind die vorgesehenen automatisierten Upload-Filter für alle Internet-Plattformen, die mit nutzergenerierten Inhalten arbeiten. Weitzmann hält diese für überaus schädlich, da "der Austauschprozess über das Wissen verlorengeht".

"Wir Wikimedianer sind auf der Seite der Rechteinhaber", unterstrich Weitzmann am Mittwoch vor einer Debatte im offenen Kanal "Alex" in Berlin. Bei Wikipedia & Co. erstelle die Community die Inhalte größtenteils selbst. Es handle sich so um einen "klassischen Fall, bei dem jeder einzelne möglichst freien Zugang zur Plattform haben muss". Die mittlerweile auch im EU-Rat diskutierte und von den Konservativen im EU-Parlament mitgetragene "Vorfilterung für alle" gehe da "einfach zu weit" und sei aufgrund ihres hohen Missbrauchsrisikos grundrechtswidrig.

"Hier geht der Schutz der Meinungsfreiheit vor", meinte Weitzmann, dagegen müssten die "Vermögensinteressen" der Rechteverwerter zurückstehen. Wikimedia stehe hier auch auf der Seite der Nutzer, die sonst keine große Lobby im Gesetzgebungsprozess hätten. Die geplanten Filter sieht Weitzmann "ähnlich problematisch" wie das seit Anfang des Jahres greifende hiesige Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Beide richteten sich an die Plattformbetreiber, denen einseitig Anreize gesetzt würden, zu löschen beziehungsweise zu blockieren. Alles andere wäre für die betroffenen Unternehmen gar nicht wirtschaftlich.

John Weitzmann

(Bild: heise online / Stefan Krempl)

Weitzmann sieht nicht nur den freien Wissens- und Informationsaustausch gefährdet, sondern auch Phänomene wie die "Meme-Kultur" im Netz. Wer heute etwa ein popkulturell bekanntes Bild nehme, es verfremde und ihm eine eigene Botschaft in den Mund lege, profitiere meist noch von der faktischen Geltung der US-Doktrin "Fair Use" im Internet. In Europa gebe es dafür aber kein Pendant, mit der vorgesehenen Reform würden vergleichbare Nutzerfreiheiten eingeschränkt.

Wie es nach dem aus Sicht von Wikimedia progressiven Bericht zur Copyright-Reform aus dem EU-Parlament von der Piratin Julia Reda überhaupt zu dem weitgehenden Kommissionspapier kommen konnte, ist Weitzmann nach wie vor unklar: "Wir haben uns alle die Augen gerieben", da ein Paradigmenwechsel drohe. Derzeit bestehe ein "nachlaufender Rechtsschutz" in Copyright-Fragen: Wenn auf einem Portal wie YouTube ein Inhalt erscheine, der da nicht sein dürfe, müsse ihn der Plattformbetreiber im Nachhinein vom Netz nehmen, worüber dann vor Gericht zu streiten wäre. Dies funktioniert aus Sicht vieler Rechteinhaber "recht gut inzwischen" und habe sich eingependelt als "Notice-and-Takedown"-Verfahren.

Jetzt propagiere die Kommission die Methode "Notice-and-Stay-Down". Betreiber müssten also dafür sorgen, dass angekreidete Inhalte gar nicht mehr bei ihnen auftauchen. Dies gehe nur über umfassende Filter und eine Art Vorzensur, was unverhältnismäßig sei, um den bislang verbliebenen vergleichbar kleinen Rest illegaler Nutzungen zu unterbinden. Eine weitere Frage sei, wie es sich ein Freiwilligenprojekt leisten können sollte, die erforderliche Technik zu installieren. YouTube habe bisher laut Berichten rund 60 Millionen US-Dollar in das System "Content ID" investiert.

Lina Ehrig, Leiterin Digitales und Medien im Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv), bezeichnete den Vorschlag der Kommission ebenfalls als "sehr enttäuschend". Nutzerfreiheiten wie die Privatkopie habe sie überhaupt nicht angerührt oder gar ausgeweitet, "Alltagshandlungen wie das Hochladen von selbstgemachten Videos" nicht aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt. Mit dem Artikel 13 für den Upload-Filter habe die Kommission vor allem YouTube im Blick gehabt, das angeblich "wahnsinnig viel Geld mit Inhalten" verdiene, während für die Urheber relativ wenig abfalle. Die Idee sei es daher gewesen, diese "Value Gap" zu schließen und die Verhandlungsposition der Kreativen zu stärken.

An die Haftungsprivilegien für Provider aus der E-Commerce-Richtlinie wollte die Kommission laut Ehrig eigentlich nie heran, nun hebele sie diese aber durch die Hintertür mit dem Filterprinzip aus. Dabei seien schon jetzt Betreiber über die Rechtsprechung prinzipiell verpflichtet, gleichgelagerte Rechtsverletzungen zu verhindern. Da eine universelle Filtertechnik nationale Umsetzungen der kommenden EU-Richtlinie und Nutzerrechte etwa für Zitate wohl kaum umsetzen könne, drohten viele Inhalte nicht mehr verfügbar zu sein: "Wir könnten einen Vielfaltsverlust erleiden."

Die Kommission verfolge das Prinzip "In dubio pro Blocking", hieb Judith Steinbrecher vom IT-Branchenverband Bitkom in die gleiche Kerbe. Gegenwärtige Filtersysteme wiesen zahlreiche Fehler auf, schätzten etwa weißes Rauschen oder Vogelgezwitscher als Urheberrechtsverletzungen ein. Wenn es künftig neben Musik auch um Bewegtbilder, Fotografien oder Gemälde ginge, dürfte sich die Mängelliste unendlich fortsetzen. Bei Content ID seien zudem derzeit rund 8000 Rechteinhaber registriert, was eine kleinere Plattform niemals bewältigen könnte. Viel Zeit, das EU-Parlament vom Filterkurs abzubringen, bleibt nicht: Der federführende Rechtsausschuss wird voraussichtlich Ende März über seine Position abstimmen, dann geht es in die Hinterzimmerdiskussion mit dem Rat. (anw)