Luftbelastung: Minister wollen EU-Verfahren stoppen

Umweltministerin Hendricks (SPD) und Verkehrsminister Schmidt (CSU) haben in einem gemeinsamen Brief die EU gebeten, das Verfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Luftverschmutzung nicht voranzutreiben

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 10 Kommentare lesen

(Bild: Florian Pillau)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Schmidt und Hendricks verweisen auf das „Sofortprogramm Saubere Luft“, mit deren Hilfe die Schadstoffbelastung in der Luft sinken soll.

(Bild: Florian Pillau)

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) haben in einem gemeinsamen Brief die EU gebeten, das Verfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Luftverschmutzung nicht voranzutreiben. Man erwarte, dass es „in einem absehbaren Zeitraum zu einer spürbaren Reduzierung der Stickstoffoxidbelastung“ kommen werde, heißt es in dem Schreiben der beiden Bundesminister, das auf den 9. Januar 2018 datiert ist. Zuerst hatte das Handelsblatt darüber berichtet.

Schmidt und Hendricks verweisen auf das „Sofortprogramm Saubere Luft“ für Maßnahmen in den Kommunen und die Arbeit der Expertengruppen, die im Sommer beim Dieselgipfel eingesetzt wurden. „Wir können Ihnen versichern, dass wir in unseren Bemühungen zur Emissionsreduzierung nicht nachlassen werden, und bitten Sie, angesichts der geschilderten Sachlage, derzeit von weiteren Schritten im Vertragsverletzungsverfahren abzusehen“, heißt es weiter.

Die EU hat ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet, weil in 28 Regionen die Belastung mit gesundheitsschädlichem Stickoxid zu hoch ist. Es stammt in Stadtgebieten hauptsächlich aus Diesel-Motoren. Die EU kann Deutschland deswegen beim Europäischen Gerichtshof verklagen. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte auf Anfrage den Eingang des Schreibens. Man werde dies nun genau prüfen, sagte er der dpa in Brüssel. Er bestätigte auch, dass für den 25. Januar 2018 die Bekanntgabe neuer Vertragsverletzungsverfahren und Klagen gegen Mitgliedstaaten geplant sei. Ob dann die Entscheidung über eine Klage gegen Deutschland falle, sei aber noch nicht abzusehen. (mfz)