Nach dem Aus der Netzneutralität: 22 US-Bundesstaaten klagen gegen FCC

Der Kampf um die Netzneutralität in den USA wird nun auch vor Gericht ausgetragen, denn insgesamt 22 US-Bundesstaaten haben Klage gegen die jüngste Entscheidung der FCC eingelegt. Die hätte furchtbare Folgen, argumentieren sie.

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Nach dem Aus der Netzneutralität: 22 US-Bundesstaaten klagen die FCC

(Bild: 955169/Free-Photos)

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In den USA haben mehr als 20 Justizminister von Bundesstaaten Klage gegen das Ende der Netzneutralität eingereicht. Die 22 Attorneys General unter der Führung von Eric Schneiderman aus New York erklärten, ein freies Internet sei grundlegend für den demokratischen Prozess der USA. Das von der FCC beschlossene Ende der Netzneutralität mache die Internet Servce Provider zu Pförtnern, die entscheiden könnten, was Menschen in den USA online zu sehen bekommen und sagen dürfen. Provider dürften Inhalte blockieren, für den Besuch bestimmter Seiten mehr Geld verlangen oder die Übertragungsgeschwindigkeit gezielt verlangsamen. Das hätte furchtbare Folgen für Verbraucher und Unternehmen, begründet Schneiderman den Schritt.

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Die Netzneutralität wird ausgehöhlt

Mit der Klage vor dem Bundesberufungsgericht für Washington D.C. nimmt der Kampf zum Erhalt der Netzneutralität weiter an Fahrt auf. Im US-Kongress sammeln die Demokraten gegenwärtig Stimmen, um die Entscheidung auf parlamentarischem Weg rückgängig zu machen. Da sie bereits eine republikanische Senatorin und alle Kollegen der eigenen Partei für dieses Ziel gewonnen haben, fehlt ihnen nur noch eine Stimme im US-Senat.

Die FCC hatte Mitte Dezember beschlossen, die Netzneutralität abzuschaffen. Gleichzeitig hat die Bundesbehörde den Bundesstaaten und Kommunen untersagt, eigene Regelungen zu schaffen. Schon damals hatten mehrere Bundesstaaten angekündigt, das nicht hinnehmen zu wollen. Eine Klage gegen die FCC war angekündigt worden. Nun muss sich zeigen, ob die Klage letztlich auch vor dem Gericht in Washington D.C. landet, mit dem die Gegner der Netzneutralität bislang schlechte Erfahrungen gemacht haben. Denn unter US-Präsident Obama hatte das nun angerufene Gericht 2016 die damals gültigen Auflagen zur Wahrung der Netzneutralität bestätigt. (mho)