Bundestag: AfD-Kandidat nicht in Geheimdienst-Kontrollgremium gewählt

Die Kontrolle der Geheimdienste wird im Bundestag von einem Gremium vorgenommen, das normalerweise mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt ist. Doch die AfD bleibt vorerst außen vor.

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AfD-Kandidat erhält nicht genug Stimmen für Einzug in Geheimdienst-Kontrollgremium

(Bild: FelixMittermeier)

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Von
  • dpa

Der Bundestag hat den AfD-Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium durchfallen lassen. Der brandenburgische Abgeordnete Roman Reusch verfehlte am Donnerstag im Plenum die erforderliche Mehrheit. Statt der notwendigen 355 erhielt der AfD-Parlamentarier lediglich 210 Stimmen. Das neunköpfige Gremium ist für die Kontrolle der Geheimdienste verantwortlich. Die Abgeordneten tagen regelmäßig unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum.

Dass die AfD nun vorerst außen vor bleibt, sorgt in der Partei für Verärgerung. 13 Prozent der Wähler würden damit ausgegrenzt, beklagte der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland. Er kündigte an, Reusch erneut ins Rennen zu schicken: "Wenn man Krieg haben will in diesem Bundestag, dann kann man auch Krieg kriegen." Reusch selber sprach von "Kindergartenspielchen", und Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Braun sagte: "Wir könnten wohl auch Mutter Teresa oder den Dalai Lama aufstellen und er würde nicht gewählt."

Reusch arbeitete zuletzt als Leitender Oberstaatsanwalt. In seiner früheren Position als Leiter der Intensivtäterabteilung in Berlin hatte er mit der Forderung nach härteren Strafen für kriminelle Jugendliche aus Einwandererfamilien für Aufsehen gesorgt.

Während Reusch keine Mehrheit erhielt, wählte der Bundestag die Unions-Abgeordneten Stephan Mayer (CSU), Armin Schuster und Patrick Sensburg (beide CDU) in das Kontrollgremium sowie die SPD-Parlamentarier Uli Grötsch und Burkhard Lischka. Auch Stephan Thomae (FDP), André Hahn (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne) erhielten die erforderliche Zahl von 355 Stimmen – das entspricht der absoluten Mehrheit im 709-köpfigen Parlament. (mho)