DUH verklagt neun Städte

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte nach dem Diesel-Abgasskandal verklagt. An diesem Mittwoch (24. Januar 2018) wird am Düsseldorfer Verwaltungsgericht über die erste der zehn Klagen verhandelt

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(Bild: DUH)

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  • dpa

Für eine Lobby-Organisation wie die DUH sind extreme Forderungen selbstverständlich. Die Politik muss allerdings einen Interessenausgleich vornehmen.

(Bild: DUH)

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte nach dem Diesel-Abgasskandal verklagt. An diesem Mittwoch (24. Januar 2018) wird am Düsseldorfer Verwaltungsgericht über die erste der zehn Klagen verhandelt (Az.: 6 K 12341/17). Die DUH hatte die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den Autos mit illegaler Abgas-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für Autos mit dem Volkswagen-Motor des Typs EA 189 EU5 erloschen, argumentiert die DUH bei ihrem Vorgehen gegen die Städte. Die Kfz-Zulassungsbehörden müssten die Betriebserlaubnis für die Wagen entziehen und sie stilllegen. Dem waren die Zulassungsstellen nicht gefolgt, daher die Klage.

Mitte Dezember 2017 war die Umwelthilfe vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht mit Klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgasskandal gescheitert. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts. Nach Darstellung von Volkswagen geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Schleswig hervor, dass die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 nicht erloschen oder ungültig sei. Die DUH wollte unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt. Zudem sieht die DUH die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an.

Weitere beklagte Städte sind neben Berlin Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. „Wir möchten mit diesen Klagen erreichen, dass die Luftqualität in diesen Städten nicht weiter durch den Betrieb der Betrugs-Diesel aus dem Volkswagen-Konzern belastet wird“, hatte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, die Klagen begründet. Dass der Konzern eine neue Version der Software angeboten hat, ist aus Sicht der Umwelthilfe irrelevant. Erstens sei unklar, ob das Software-Update die Rechtmäßigkeit des Betriebs wieder herstelle. Zweitens hätten zahlreiche Wagenhalter auf das überarbeitete Programm verzichtet.

Derzeit wären in Düsseldorf rund 600 Autos vom geforderten Entzug der Zulassung betroffen, teilte die Stadt mit, die zugleich auf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verweist. Stilllegungen von Fahrzeugen erfolgten auf Hinweis des Bundesamtes. „Das sehen wir anders“, sagte Prof. Remo Klinger, der die Umwelthilfe als Anwalt vor Gericht vertritt. Das KBA genehmige nur Fahrzeugtypen. Die illegalen Abschalt-Einrichtungen seien aber nicht Gegenstand des genehmigten Typs. Somit seien die Zulassungsstellen in der Pflicht, weil die Autos nicht dem genehmigten Typ entsprächen. „Warum Fahrzeuge mit unzureichenden Abgassystemen immer noch durch die Städte fahren, erschließt sich uns nicht“, sagte Klinger. „Bei unzureichenden Bremsen hätte es längst einen Rückruf gegeben. Es stinkt alles zum Himmel und führt dazu, dass die Luft so dreckig ist.“ (mfz)