Fahrverbotsplanung verschleppt: Bayern verurteilt

Das Verwaltungsgericht München hat Bayern dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vorgeworfen. Das Gericht habe den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote verpflichtet. Es sei völlig neu „und auch ein Unding“, dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte

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München, Siegestor
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  • dpa

München wird weiter auf ein Konzept zur Verkehrslenkung warten müssen: Das milde Urteil dürfte den Staat Bayern darin bestärken, weiter zuzuwarten, bis sich das Problem dereinst ganz von alleine erledigt haben wird. 

(Bild: Nagy / Presseamt München)

Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vorgeworfen, weil er die Planung eines Diesel-Fahrverbots in München ablehnt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof habe den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden könne, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl heute (29. Januar 2018). Es sei völlig neu „und auch ein Unding“, dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte.

Für den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, sah die Kammer aber keine Grundlage. Statt dessen wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 4000 Euro gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe angedroht. (AZ M 19 X 17.5464).

Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet, so Scherl. Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid sei an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch über dem Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, habe der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt – noch keine Fahrverbote, betonte die Richterin. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. „Mit allgemeinen Blabla“ und „so einer halben Larifari-Seite“ im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie. (fpi)