Bitcoin & Co.: EU-Aufsichtsbehörden raten vom Kauf virtueller Währungen ab

Erstmals haben drei europäische Finanzkontrollstellen gemeinsam Verbraucher vor den hohen Risiken rund um Kryptogeld gewarnt. Bei Bitcoin und ähnlichen Währungen bestehe eine große Gefahr von Kursschwankungen und Blasen.

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Bitcoin zwischen Euromünzen

(Bild: dpa, Jens Kalaene/Archiv)

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Verbraucher sollten die Finger von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple oder Ether lassen. Das warnen gleich drei EU-Einrichtungen, die etwas von Geld verstehen sollten: die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsicht (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Wer virtuelle Währungen kaufe, sie halte oder mit ihnen handle, lasse sich auf ein Hochrisikogeschäft ein, schreiben die Institutionen. Dafür eigneten sich allenfalls finanzielle Mittel, deren Totalverlust verkraftbar seien

Die drei Kontrollstellen sehen viele Verbraucher vor allem wegen des Höhenflugs des Bitcoin Ende vorigen Jahres versucht, Kryptomünzen zu erwerben in der Hoffnung, von dem bislang eher kurzfristigen Boom etwas abhaben zu können. Sie verweisen daher auf massive Kursschwankungen und das Risiko von Blasen, die mit solchen Währungen verbunden seien. So sei der Wert von Bitcoin von rund 1000 Euro im Januar 2017 auf über 16.000 Mitte Dezember hochgeschnellt, um dann bis Anfang Februar wieder um fast 70 Prozent auf 5000 Euro zu fallen und nun für rund 7000 Euro gehandelt zu werden.

Der gesamte Marktwert der 100 größten Kryptowährungen soll den Agenturen zufolge derzeit global rund 330 Milliarden Euro betragen. Dabei dürften potenzielle Käufer aber nicht vergessen, dass die entsprechenden Tokens nach EU-Recht weitgehend unreguliert seien. Mit der laufenden jüngsten Reform der Geldwäscherichtlinie, die voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft trete, müssten allein Umtausch-Plattformen die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern und Selbstangaben der Nutzer zum Einsatz der Zahlungssysteme ermöglichen. Die europäischen Schutzbestimmungen und Sicherheiten für regulierte Finanzdienste gälten aber nicht, obwohl die Gefahr von Cyberangriffen auf Online-Börsen sehr hoch sei.

Die Aufseher verweisen zudem auf ein hohes Risiko, dass Bitcoin & Co. zumindest für längere Perioden nicht mehr gegen traditionelle Währungen wie den Euro eingetauscht werden könnten. Handelsplattformen hätten auch bereits wiederholt Betriebsprobleme gehabt. Die Preistransparenz rund um Kryptogeld sei gering. Anbieter gäben oft nur spärliche oder schwer verständliche Informationen heraus, die Verbraucher in die Irre führen könnten. Virtuelle Währungen seien daher selbst für kurzfristig orientierte Anleger kaum geeignet, auf keinen Fall jedoch für langfristige Sparziele wie eine private Rente.

Die Warnung wollen die drei Instanzen nicht auf die dezentrale Datenbanktechnik Blockchain bezogen wissen, auf denen die meisten Kryptowährungen aufbauen. Dazu sowie zu anderen Anwendungen für das virtuelle Logbuch bezögen sie mit dem Schreiben nicht Position.

Die EBA und die ESMA hatten einzeln bereits seit Ende 2013 in mehreren öffentlichen Stellungnahmen auf Risiken von Bitcoin & Co. verwiesen. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) hatte 2016 gefordert, Kryptogeld schärfer zu regulieren. Sie befürchtete dabei auch, dass ein Erstarken solcher Währungssysteme die Möglichkeiten der Zentralbanken untergrabe, Geldmengen zu steuern und Preisstabilität herzustellen.

Jüngst versuchte die Bankenaufsicht Bafin, Verbraucher vor allem für die Risiken bei Beteiligungen an Schwarmfinanzierungen mit Kryptowährungstokens in Form von Initial Coin Offerings (ICOs) zu sensibilisieren. Ähnliche Töne schlug die US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC ebenfalls bereits zusammen mit allgemeinen Zweifeln an Bitcoin an. (tiw)