80 Seiten Kleingedrucktes: Verbraucherzentrale mahnt PayPal ab

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bezahldienstleisters PayPal finden Verbraucherschützer zu lang und zu unverständlich und haben eine Unterlassungserklärung gefordert. PayPal hat bis Ende Februar Zeit zu reagieren.

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(Bild: dpa, PayPal)

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  • dpa

Verbraucherschützer haben den Onlinebezahldienst PayPal wegen seiner 80 Seiten umfassenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediagruppe am Mittwoch. PayPal verstoße mit seinen AGB gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz, sagte Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

"Drucken Verbraucher die AGB zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier auf circa 24 Metern. Das ist aus Verbrauchersicht unzumutbar und muss geändert werden", betonte die Rechtsreferentin für das Projekt "Marktwächter Digitale Welt" beim vzbv.

PayPal hat nach Angaben des Verbandes bis Ende Februar Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Wenn der Onlinebezahldienst nicht angemessen reagiere, werde der vzbv vor Gericht gehen, sagt Elbrecht der Deutschen Presse-Agentur. Der Finanzdienstleister PayPal, der in Deutschland rund 18,9 Millionen Kunden hat, prüft die Angelegenheit, will sich aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern, sagte eine Sprecherin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Verbraucherschützer sehen in den langen AGB einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. "Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerbsverstoß vor", sagte Elbrecht. Deshalb werde PayPal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Der Text der neuen AGB von PayPal umfasse 20.000 Wörter, 1000 Sätze, wovon der längste Satz aus 111 Wörtern bestehe. Bei einer angenommenen Lesegeschwindigkeit von 250 Worten pro Minute benötigten Verbraucher 80 Minuten, um die neuen Bedingungen vollständig zu lesen, sagte Elbrecht. Nutzer von Smartphone-Apps müssten 330 Mal den Bildschirm herunter scrollen, um ans Ende des Textes zu gelangen.

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(tiw)