EU-Kommission: Nutzer können gegen Facebook & Co in ihrem Herkunftsland klagen

Facebook, Twitter und Google Plus haben Forderungen der EU-Kommission nach einem besseren Verbraucherschutz teils erfüllt und sichern nun etwa zu, von Online-Käufen zurücktreten zu können. Mit dem Löschen illegaler Inhalte ist Brüssel noch unzufrieden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
EU-Kommission: Nutzer können gegen Facebook & Co in ihrem Herkunftsland klagen

(Bild: pixabay.com)

Lesezeit: 3 Min.

Vor einem knappen Jahr hatte die EU-Kommission die Betreiber sozialer Netzwerke aufgefordert, beim Verbraucherrecht nachzubessern, ihre Nutzer vor allem stärker vor Betrügern zu schützen und ihre Geschäftsbedingungen an EU-Vorgaben anzupassen. Die Kommission setzte den Konzernen dabei eine Frist bis Mitte April, kann aber erst jetzt nach Klageandrohungen zumindest teilweise Vollzug melden: Facebook, Twitter und Google Plus haben demnach am Donnerstag ihre Nutzungsbedingungen geändert und damit den Verbraucherschutz erhöht.

Die rund 250 Millionen Mitglieder der Online-Plattformen in der EU müssen demnach nicht mehr auf ihr Recht verzichten, von einem über sie abgewickelten Kauf im Internet zurückzutreten. Die europäischen Nutzer können zudem fortan vor einem Gericht in dem Mitgliedsstaat klagen oder sich beschweren, in dem sie wohnen. Sie werden nicht mehr gezwungen, den Rechtsweg an den Firmensitzen der Betreiber in Kalifornien zu beschreiten. Bedingungen, mit denen die Anbieter die Haftung für Dienstleistungen bisher begrenzt oder vollständig ausgeschlossen haben, sollen ebenfalls der Vergangenheit angehören. Facebook & Co. haben ferner zugesichert, kommerzielle Kommunikation und gesponserte Inhalte besser kenntlich zu machen.

Die Kommission sieht den ein oder anderen Streitpunkt aber nach wie vor nicht ausgeräumt. Sie beklagt: "Facebook und insbesondere Twitter sind auf wichtige Fragen zu ihrer Haftung und dazu, wie Nutzer über die mögliche Entfernung von Inhalten oder Vertragskündigungen informiert werden, nur teilweise eingegangen." Vor allem seien bei einigen der Firmen die Änderungen am "Melde- und Abhilfeverfahren" (Notice-and-Takedown) noch unzureichend. Es sei so noch nicht wirklich gesichert, dass Verbraucherschutzbehörden die Betreiber auf illegale Inhalte hinweisen und "ihre Entfernung beantragen" könnten.

Google Plus hat dazu zwar nach Angaben der Kommission mittlerweile ein Protokoll erstellt, "das auch Fristen für die Bearbeitung der Anträge enthält". Facebook und Twitter hätten sich dagegen nur bereit erklärt, "eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, an die die nationalen Behörden Verstöße melden können". Es sei nicht zugesagt worden, die Löschanträge innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu bearbeiten. Die EU-Kommission erwartete bislang, dass Online-Plattformen "illegale Inhalte rasch und proaktiv ermitteln, entfernen und ihr erneutes Auftauchen verhindern". Sie kündigte nun an, bald "Folgemaßnahmen" bekanntzugeben.

Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) hat bereits einen Entwurf der Kommission dazu veröffentlicht. Die Betreiber sozialer Netzwerke und von Foren sollen demnach verpflichtet werden, illegale Inhalte deutlich rascher zu entfernen. Die Kommission bringt hier eine Frist von einer Stunde ins Spiel. Bisher haben sich die Mitglieder des EU-Internet-Forums verpflichtet, etwa Hasskommentare oder Terrorpropaganda innerhalb von 24 Stunden zu löschen, nachdem sie darüber informiert wurden. EDRi moniert, dass die Plattformen damit noch stärker als bisher als Hilfssheriffs dienen sollten, jegliche rechtsstaatliche Sicherungen fehlten und der Entwurf daher gegen die EU-Grundrechtecharta verstoße.

Die Kommission betonte, dass sie gemeinsam mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden die versprochenen Korrekturen an den Geschäftsbedingungen überwachen und das von den Unternehmen bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren aktiv nutzen werde. Dabei gehe es vor allem um Versuche, Verbraucher unerwünschte Abonnements abschließen zu lassen, sowie "sonstige betrügerische Praktiken". Im April stehe zudem eine Reform der bestehenden Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz an, die dazu führen sollen, dass die Regeln besser durchgesetzt werden. (anw)