Nicht neutral genug: BGH verpflichtet Jameda zur Löschung eines Ärzte-Profils

Das Ärzte-Bewertungsportal Jameda muss das Profil einer nichtzahlenden Medizinerin löschen, weil daneben Werbung für ihre Konkurrenz angezeigt wird. Damit entferne sich das Portal zu weit von seiner Rolle als "neutraler" Informationsmittler.

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Nicht neutral genug: BGH verpflichtet Jameda zur Löschung eines Ärzte-Profils

(Bild: DarkoStojanovic)

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Jameda muss den Eintrag einer Hautärztin komplett löschen, weil das Ärzte-Bewertungsportal wegen des eigenen Geschäftsmodells in ihrem Fall nicht als "neutraler" Informationsmittler auftritt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit der Klage der Kölner Medizinerin stattgegeben.

Der konkrete Fall unterscheidet sich von von einem ähnlichen, in dem die Richter 2014 noch zugunsten von Jameda entschieden und die Vorhaltung der Daten erlaubt hatten. Die nun verfügte Löschung ihres Profils dürften nun nicht nur weitere Ärzte für sich einfordern, das könnte auch für andere Bewertungsportale mit ähnlichem Geschäftsmodell Konsequenzen haben.

Im konkreten Fall geht es um eine Ärztin, deren Profil auf Jameda abrufbar ist und einer Bewertung offensteht. Da sie aber nicht für ihren Eintrag bezahlt, werden neben ihren Daten als Anzeige gekennzeichnet "Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung" angezeigt.

Dabei handelt es sich um Kunden des Portals, die Jameda bezahlen und dafür unter anderem diese Werbeplatz bekommen. Den Besuchern der Seite werde dies "nicht hinreichend offengelegt", so die Richter. Neben dem Profil zahlender Ärzte gibt es keine solche Werbung für die Konkurrenz.

Insgesamt nehme sich Jameda durch diesen Aufbau der Profile in der eigenen und auch geschützten Rolle als Informationsmittler aber zu stark gegenüber dem eigenen Werbeangebot zurück. Das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit könne deswegen nicht mehr in vollem Gewicht gegen das Recht der Klägerin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten in Stellung gebracht werden.

Die Klägerin hatte argumentiert, ihr würden durch die Anzeigen die Patienten weggelockt und sie könne sich nur durch eine Löschung ihres Profils dagegen wehren. Dem muss Jameda nun nachkommen.

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[Update 20.02.2018 – 11:25 Uhr] Jameda hat in einer Stellungnahme kurz nach Verkündung des Urteils erklärt, dass die Anzeigen für konkurrierende Ärzte "mit sofortiger Wirkung" von den Profilseiten nichtzahlender Mediziner entfernt wurden. Dank dieser Änderung könnten sich Ärzte "nach wie vor nicht aus Jameda löschen lassen", gibt sich Geschäftsführer Florian Weiß überzeugt. (mho)