EU-Flugsicherheitsagentur fordert Genehmigung für spezielle Drohnenflüge

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat erweiterte Regeln für den Betrieb unbemannter ziviler Flugobjekte vorgeschlagen. Für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite des Piloten soll eine behördliche Zustimmung nötig werden.

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Drohne

(Bild: dpa, Felix Kästle/Symbolbild)

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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) schlägt in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme strengere Regeln für unbemannte Drohnenflüge vor. Bestimmte Flüge sollten einer Genehmigung durch die zuständigen nationalen Behörden bedürfen, verlangt die in Köln angesiedelte EU-Einrichtung. Der Pilot müsste dafür zuvor eine Risikoeinschätzung vornehmen und spezielle Vorsichtsmaßnahmen nachweisen. Als Beispiele nennt die Behörde einen Flug außerhalb der Sichtweite des Steuermanns oder über "dicht besiedelten Gebieten".

Bisher fallen Drohnen, die leichter als 150 Kilogramm sind, unter nationale Bestimmungen. Hierzulande gilt seit April eine Verordnung, die unter anderem regelt, wo und unter welchen Bedingungen Hobbypiloten ihrer Leidenschaft nachgehen dürfen. Für bestimmte Bereiche besteht ein generelles Flugverbot. Die EU-Gremien haben sich zudem im Dezember auf erste einheitliche Basisvorgaben in allen Mitgliedsländern für zivile Drohnen geeinigt. Insbesondere Fluggeräte, die Menschen oder die Umwelt stark gefährden könnten, müssten demnach künftig registriert und markiert werden.

Die EASA fordert umfassendere Vorgaben. Die Agentur bringt eine zweite Gruppe ins Spiel, bei der die örtlichen Behörden zunächst außen vor bleiben sollen. Dabei geht es etwa um Drohnenflüge für Film- oder Fotoaufnahmen oder um Freizeitflüge mit einer vergleichsweise geringen Betriebshöhe. Der Augenkontakt mit dem Flugobjekt muss dabei jederzeit erhalten bleiben. Die Sicherheit soll hier gewährleistet werden durch eine Kombination aus operationellen Einschränkungen sowie technischen Anforderungen an die Maschine und die Kompetenz des Piloten.

Für kleine Drohnen mit einem Gewicht von unter 25 Kilogramm empfiehlt die EASA die Berücksichtigung spezieller Ansprüche schon im Produktdesign, die über das weithin bekannte CE-Label ("Conformité Européenne") sichtbar gemacht werden sollen. Dem Steuermann könnte dabei schon in der Verpackung ein Informationsbeiblatt mit Verhaltensregeln an die Hand gegeben werden, wie er das Flugobjekt sicher durch die Lüfte bewegen sollte, ohne Personen oder Sachen zu schädigen.

Den Mitgliedsstaaten will die Flugsicherheitsinstanz einen breiten Spielraum lassen, um etwa Zonen festzulegen, in denen Drohnen nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Den nationalen Regierungen soll es zudem möglich sein, die Vorgaben für Hobbypiloten, die in Modellflugvereinen aktiv sind und gewisse Erfahrungen gesammelt haben, zu lockern.

Die EASA spricht von einem innovativen und weltweit anerkannten Sicherheitsansatz, bei denen nicht einzelne Drohnen, sondern ihre Einsatzgebiete und -zwecke sowie der Horizont der Piloten berücksichtigt werde. Der Eingabe ging nach Angaben der EASA eine viermonatige öffentliche Konsultation voraus, in deren Rahmen man tausende Kommentare von allen Seiten erhalten und ausgewertet habe. Die Stellungnahme liegt jetzt auf dem Tisch der EU-Kommission, die auf dieser Basis im Lauf des Jahres konkrete weitere Regulierungsvorschläge machen will. (vbr)