Neue Meldepflichten nach Geely-Einstieg bei Daimler?

Nach dem überraschenden Einstieg des chinesischen Geely-Konzerns beim Autobauer Daimler will die Bundesregierung die Meldevorschriften im Wertpapierhandelsgesetz prüfen. Es gehe darum, ob die vorhandenen Regeln ein ausreichendes Maß an Transparenz gewährleisten

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Gleagle Panda
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Von
  • dpa

Ein "Panda" der Marke Gleagle des Geely-Konzerns.

(Bild: Geely)

Nach dem überraschenden Einstieg des chinesischen Geely-Konzerns beim Autobauer Daimler will die Bundesregierung die Meldevorschriften im Wertpapierhandelsgesetz prüfen. Es gehe vor dem Hintergrund des aktuellen Falles darum, ob die vorhandenen Regeln ausreichen, um ein ausreichendes Maß an Transparenz zu gewährleisten, oder ob weitergehende Vorgaben erforderlich seien. Dies geht aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Sitzung des zuständigen Bundestags-Ausschusses heute, am 28. Februar 2018 hervor.

Geely-Gründer Li Shufu hatte aus dem Stand 9,7 Prozent der Daimler-Anteile erworben und sich damit zum größten Einzelaktionär des Autokonzerns aufgeschwungen. Medienberichten zufolge soll eine Mischung aus verschiedenen Aktiengeschäften dazu geführt haben, dass die Meldepflichten dabei nicht schon früher griffen. Eine Entscheidung über mögliche Änderungen der Vorschriften bleibe der künftigen Bundesregierung vorbehalten, heißt es in der Vorlage. (fpi)