Europarat setzt sich für weit reichende Meinungsfreiheit im Internet ein

Der Ministerrat des Europarats in Straßburg meldet sich mit ausführlichen Richtlinien zur Verantwortlichkeit von Internet-Providern zu Wort und warnt Gesetzgeber und Provider vor den Risiken automatisierter Filterregime.

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Europarat setzt sich für weit reichende Meinungsfreiheit im Internet ein

(Bild: coe.int)

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Von
  • Monika Ermert

Staaten sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Bürger "in öffentlichen Debatten ohne Furcht" ihre Meinung äußern können, auch wenn sie staatliche Akteure oder Teile der Bevölkerung damit "angreifen, schockieren oder stören". Das steht in einer Empfehlung zur Rolle und Verantwortlichkeit von Internetprovidern, die der Ministerrat der Organisation am Donnerstag in Straßburg verabschiedet hat.

Mit der Empfehlung erinnert der Europarat seine 47 Mitgliedsstaaten daran, dass sie Garanten von Meinungs- und Informationsfreiheit seien. Der Zugang zum Netz ist Voraussetzung, Meinungsfreiheit ausüben zu können, heißt es da. Ein allgemeines Monitoring – automatisiert oder nicht – dürfe der Staat Zugangsprovidern, Hostern und Plattformbetreibern nicht auferlegen. Auch bei Ko-Regulierungskonzepten, bei denen Verantwortung auf die Unternehmen übertragen wird, sollten staatliche Behörden alles vermeiden, was zu einem generellen Monitoring von Inhalten führen kann. Es sollte nicht durch unverhältnismäßige Strafen zum Overblocking angespornt werden.

Das nach Konsultationen mit Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen entstandene Dokument bekräftigt vernachlässigte Grundsätze. Grundrechte dürften nur auf der Basis klarer Rechtsgrundlagen eingeschränkt werden, Betroffene müssten sich gegen Aufsichtsbehörden wie Private rechtlich wehren können. Wenn Provider offensichtlich illegale Inhalte auf eigene Verantwortung löschen, werde er nicht automatisch zum Inhalteanbieter. Damit bekräftigt der Europarat das Rechtsstaatsprinzip und hält am alten Haftungsprivileg für die Provider fest, auch wenn er anerkennt, dass sich die Verantwortung der großen Plattformen veränderten.

Der zweite Teil der Empfehlung richtet sich daher an die "Intermediäre" selbst und warnt unter anderem vor willkürlichen Eingriffen und den Fallstricken automatisierter Filtersysteme. Um zu verhindern, dass einmal gelöschte Inhalte wieder gepostet werden, könnten automatische Methoden durchaus nützlich sein. Die Beschränkungen solcher Systeme bei der Bewertung von Kontext machten es notwendig, ihre Grundrechtfestigkeit zu überprüfen. (anw)