Konsumerror

Liegt die CO2-basierte Kfz-Steuer zu niedrig?

In vielen Ländern der EU gilt eine Steuer auf den Kraftstoffkonsum. Das Verfahren zur Verbrauchsermittlung soll in ganz Europa zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe bei der Kfz-Steuer führen. Das ist das Fazit einer Studie im Auftrag der EU-Grünen

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Von
  • Florian Pillau

In vielen Ländern der EU gilt eine Steuer auf den Kraftstoffkonsum. Das Verfahren zur Verbrauchsermittlung soll in ganz Europa zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe bei der Kfz-Steuer führen. Das ist das Fazit einer Studie im Auftrag der Grünen.

Deutschland seien demnach im Jahr 2016 knapp 1,2 Milliarden Euro an Kfz-Steuereinnahmen entgangen, weil die Steuersätze für viele Autos auf Basis falscher Werte für den Kraftstoffkonsum veranschlagt wurden. Das geht aus einer am Samstag veröffentlichten Untersuchung im Auftrag der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament hervor.

Demzufolge hätten 2016 elf EU-Staaten, die Kfz ebenfalls auf Basis des Verbrauchs besteuern, so knapp 11,3 Milliarden Euro verloren. Zwischen den Jahren 2010 und 2016 hätten sich die Steuerausfälle auf insgesamt gut 46 Milliarden Euro belaufen, davon auf gut vier Milliarden Euro in Deutschland.

Im Sinne des Konsumentenschutzes

Die Verbrauchsdaten werden über den CO2-Ausstoß berechnet, der für jedes Fahrzeug im Rahmen seines Typ-Zulassungsverfahrens (der sog. Homologation) in einem standardisierten Fahrzyklus erhoben wird. Die Bedingungen in diesem Test sind für alle Fahrzeuge gleich, damit der Kunde – ganz im Sinne des Verbraucherschutzes – die Verbrauchsangaben von Fahrzeug zu Fahrzeug und über alle Hersteller vergleichen kann.

Die Hersteller nutzen zwar alle legalen Möglichkeiten den Verbrauch künstlich zu senken. Weil das Testverfahren es nicht verbietet, treten die Fahrzeuge beispielsweise mit vollgeladener Batterie an, um den Widerstand durch die Lichtmaschine und damit den Verbrauch zu senken. Es gibt zahlreiche andere solcher Schlupflöcher, allerdings sind sie bei allen Herstellern bekannt und werden auch von allen bis an die Grenzen des Möglichen ausgereizt. In Einzelfällen wurden auch Manipulationen darüber hinaus aufgedeckt. Volkswagen etwa musste einige Werte nachträglich korrigieren.

Wegen der (legal möglichen) Tricks bleibt zwar die angestrebte Vergleichbarkeit der Verbrauchsangaben bestehen, allerdings entfernen sie sich dadurch von den Verbrauchswerten im realen Straßenbetrieb. Diese Diskrepanz führt dann zu einer vom Gesetzgeber so nicht geplanten Minderbesteuerung und den von der Studie berechneten Verkürzungen der Kfz-Steuer.

Seit 1. September 2017 gilt der WLTP verpflichtend für alle neuen Typgenehmigungen, von September 2018 an für alle neu zugelassenen Pkw. Bis Euro 6b war es der NEFZ, ab 6c WLTC und ab 6d-TEMP WLTC und RDE. Dabei wird im RDE auch unter realen Straßenbedingungen getestet. Der Vergleichbarkeit der Werte dient das neue Verfahren weniger gut, das Steueraufkommen könnte aber steigen. (fpi)