Verbraucherschützer fordern weiteren Diesel-Gipfel

Die Verbraucherzentralen dringen auf einen baldigen Dieselgipfel mit der Autoindustrie. Um im Kampf gegen zu hohe Luftbelastung und drohenden Fahrverbote in Städten voranzukommen, müsse es zu einem Treffen kommen, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands Müller

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Andreas Scheuer

(Bild: CSU)

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Von
  • Martin Franz

Auf den nächsten Bundesverkehrsminister, der wohl Andreas Scheuer heißen wird, warten zahlreiche Aufgaben. Vor allem muss er wieder eine gewisse Planungssicherheit herstellen.

(Bild: CSU)

Die Verbraucherzentralen dringen auf einen baldigen Dieselgipfel mit der Autoindustrie. Um im Kampf gegen zu hohe Luftbelastung und drohenden Fahrverbote in Städten voranzukommen, müsse es in den ersten hundert Tagen der neuen Bundesregierung zu einem Treffen kommen, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, in Berlin. Es sei wichtig, mit den Herstellern Tacheles zu reden und durchzusetzen, dass technische Nachrüstungen alter Diesel von den Autoherstellern bezahlt werden. Sollten diese den Widerstand dagegen nicht aufgeben, gäbe es auch finanzielle Sanktionsmöglichkeiten.

Bei einem ersten Dieselgipfel im August 2017 hatten die Hersteller neue Software für zusätzliche 2,8 Millionen Autos zugesagt. Im Kern wird damit meistens die Abgasrückführrate leicht erhöht. Damit macht man die Verbrennung minimal schlechter, was die Temperatur im Brennraum etwas senkt. In der Folge sinkt der Stickoxidgehalt im Rohabgas. Gleichzeitig steigt der Verbrauch und die Leistung sinkt. Zudem wird das AGR-Ventil stärker belastet, die Gefahr der Versottung des Ansaugtrakts steigt. Bei Autos mit SCR-Kat besteht die Möglichkeit, die Menge des eingespritzten Harnstoffs, besser bekannt als Adblue, zu erhöhen. So ließe sich Stickoxidausstoß selbst bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6b weiter senken.

Die Nachrüstung von SCR-Kats lehnt die Branche auch mit dem Verweis auf hohe Kosten ab. Juristisch dürften sie nur dort eine realistische Chance haben, wo ein Betrug einwandfrei rechtlich belegt ist. Eine Annahme dessen reicht vor Gericht zur Durchsetzung nicht. Denn die Hersteller werden argumentieren, mit welchem Recht sie alte Diesel auf ihre Kosten so umbauen sollen, dass diese aktuelle Grenzwerte einhalten.

Müller machte deutlich, dass Verbraucherschützer und Autofahrerclubs beim nächsten Dieselgipfel anders als beim ersten mit eingeladen werden sollten. Die Verbraucherzentralen mahnen zudem einheitliche Regeln zur praktischen Umsetzung möglicher Fahrverbote an. „Ob die blau, rosa oder türkis ist, ist mir vollkommen egal“, sagte Müller mit Blick auf Diskussionen über eine blaue Plakette. Im Gespräch waren zuletzt zwei blaue Plaketten: eine hell- und eine dunkelblaue.

Eine Versachlichung der heiß gelaufenen Debatte ist aktuell nicht absehbar. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig hat den Druck in dieser Angelegenheit weiter erhöht. In einem Urteil wurde dabei den Städten und Kommunen das Recht eingeräumt, selbst über Fahrverbote entscheiden zu können – unter gewissen Auflagen. So muss vor allem die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Am Zug ist nun die neue Bundesregierung, die am heutigen Mittwoch (14. März 2018) vereidigt werden soll. Im Idealfall stellt sie nach langer Zeit wieder eine gewisse Planungssicherheit her.

(mit Material der dpa) (mfz)