E-Government: Verbund der Bürgerportale ist "wichtiger als die Autobahn"

Der Verwaltungsinformatiker Jörn von Lucke warnte auf der Konferenz "Digitaler Staat" davor, das Projekt des gemeinsamen Verwaltungsportals von Bund und Ländern scheitern zu lassen. Es handle sich um die Basisi für den gesamten öffentlichen Sektor.

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E-Government: Verbund der Bürgerportale ist "wichtiger als die Autobahn"

Am Eingang zur Veranstaltung "digitaler Staat".

(Bild: heise online / Stefan Krempl)

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Bund und Länder haben sich mit dem seit August geltenden Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) einiges vorgenommen. Alle "rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen" müssen bis Ende 2022 auch online angeboten und über einen Portalverbund zugänglich gemacht werden. Das sei eine "Herkulesaufgabe", konstatierte Jörn von Lucke, Direktor des Lehrstuhls für Verwaltungs- und Wirtschaftsinformatik an der Zeppelin-Universität Friedrichshafen, am Dienstag auf dem Kongress "Digitaler Staat" in Berlin. Er sorgt sich, dass in den fünf Jahren nur ein Flickenteppich herauskommt und es bei einem Minimalkonsens bleibt.

"Wir bauen die digitale Basisinfrastruktur für den gesamten öffentlichen Sektor", sagte Lucke. Dafür müsse der Staat ausreichend Geld investieren und für "neue, künftige Vertriebskanäle" wie das mobile Internet offen sein. Bei den von der schwarz-roten Koalition dafür vorgesehenen 500 Millionen Euro könne es sich so nur um eine "Anfangsinvestition" handeln, um die Grundlage für effizientes E-Government zu legen.

5700 öffentliche Verwaltungsdienstleistungen hat der Experte für "Open Government" zusammen mit seinem Team ausgemacht, die es nun zu automatisieren, digitalisieren und zumindest virtuell zu verknüpfen gilt. Die große Koalition habe auch einen Portalverbund mit Bürgerkonten versprochen, über die es möglich sein solle zu erkennen, welche Daten beim Staat vorliegen und wer darauf zugreifen kann. Die Betroffenen sollen auch fähig sein, den Umgang mit ihren personenbezogenen Informationen zu steuern.

Mittelfristig könne die öffentliche Hand über das Portal auch Geld sparen, meinte Lucke, da der elektronische der günstigste Vertriebskanal sei und die laufenden Kosten der Verwaltung so reduzierbar seien. Der IT-Beauftragte der Bundesregierung, Klaus Vitt, versicherte: "Wir wollen ab Oktober den Portalverbund nach und nach aufbauen." Wie bestehende Angebote dafür entwickelt und intelligent verknüpft werden könnten, teste der Bund gerade mit ersten Ländern wie Hamburg oder Sachsen. Bremen habe sich in dieser "Gemeinde der Willigen, der Fortschrittlichen" bereit erklärt, Basisanwendungen wie das Kindergeld zu entwickeln.

Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, und Dorothea Störr-Ritter, Landrätin im Breisgau

(Bild: heise online / Stefan Krempl)

Vitt räumte ein, dass sich der Bund mit den Ländern über die Finanzen noch nicht habe einigen können. Dabei sei der Portalverbund unerlässlich, um auch die von EU-Seite kommenden Vorgaben umzusetzen, zunächst 13 Schlüsselverfahren zu digitalisieren und über einen einheitlichen Zugang anzubieten.

Es hake bei dem Vorhaben noch an einigen Stellen, monierte Dorothea Störr-Ritter, Landrätin des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald. Viele in den Kommunen hätten gehofft, dass die E-Akte für Flüchtlinge vorbildlich für alle anderen Online-Verfahren werde, was sich aber nicht erfüllt habe. "Wir brauchen zunächst Personal", hob die Kommunalpolitikerin hervor.

Mathias Oberndörfer, der bei KPMG für den öffentlichen Sektor zuständig ist, mahnte, dass der Portalverbund nicht das gleiche Schicksal erleiden dürfe wie der elektronische Personalausweis. "Wir brauchen digitale Anwendungen" und "digital first", betonte er. Wichtigste Voraussetzung für E-Government sei das Prinzip "Once only", wonach die Bürger der Verwaltung ihre Daten nur einmal zur Verfügung stellen müssten.

Peter Büttgen vom Bundesamt für Datenschutz, meinte der Ansatz, dass nicht die Bürger, sondern die Daten laufen sollten, habe zwar viele Vorteile. Das OZG biete auch eine gute Grundlage dafür, da die Identitätsinformationen nicht standardmäßig gespeichert würden. Wer "Once only" aber so verstehe, dass in dem Konto übergreifend viele Daten zentral aufbewahrt werden sollten, wecke Begehrlichkeiten, entziehe den Betroffenen die Kontrollmöglichkeit, erlaube eine umfassende Profilbildung und schaffe letztlich den gläsernen Bürger.

Auch den Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats, nach österreichischem Vorbild ein virtuelles bereichsspezifisches Personenkennzeichen zu schaffen, damit Ämter personenbezogene Daten von anderen Stellen abfragen und mit eigenen Informationen verknüpfen könnten, lehnte Büttgen ab. Auch damit werde das informationelle Selbstbestimmungsrecht unterlaufen. So könnten erst recht Informationen über das Lebensverhalten der Bürger zusammengeführt werden, was die Missbrauchsgefahren erhöhe. Ganz falsch wäre es, wenn darüber die "großen Datenverwalter" außerhalb der Verwaltung auch noch amtlich bestätigte Identitätsdaten erhielten. (anw)