Cambridge Analytica: Deutsche Datenschutzaufsicht kündigt Facebook-Prüfung an

Nach den neuesten Enthüllungen über das Zusammenwirken von Facebook und der britischen Firma Cambridge Analytica kündigt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine datenschutzrechtliche Prüfung an.

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Facebook

(Bild: dpa, Daniel Reinhardt)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Cambridge Analytica und die Facebook-Profile

Auch in Deutschland wollen Datenschützer die Vorgänge rund um den Umgang der britischen Firma Cambridge Analytica mit Millionen Facebook-Nutzerdaten für kommerzielle Zwecke untersuchen. Die Prüfung wird sich auf die Standardeinstellungen von Facebook beziehen, kündigte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar gegenüber heise online an. Caspar: "Die Vorgänge um das soziale Netzwerk Facebook und die britische Datenauswertungs-Firma Cambridge Analytica zeigen auf erschreckende Weise, dass die Daten von Nutzern nicht nur das Konsumverhalten von Personen beeinflusst, sondern auch Macht über politische Entscheidungen vermittelt."

Die Prüfung wird sich speziell auf die Schnittstellen zu Facebook-Apps und Facebook-Spielen konzentrieren, deren Nutzer einen Zugriff auf die Daten der mit ihnen über Facebook befreundeten Nutzer erlauben. Hierüber können die Anbieter der Apps umfassend auf sämtliche Beiträge und persönliche Angaben wie etwa zu Ausbildung und Beruf, Familie und Beziehungen, Wohnort und Heimatstadt oder individuelle Aktivitäten und Interessen aller mit den App-Nutzern befreundeten Profile zugreifen. Ein direkter Aufruf des befreundeten Profils oder dessen explizite Zustimmung ist dafür technisch nicht erforderlich. Ebenso wenig wird der Nutzer über den Datenzugriff informiert.

Kritisch sieht Caspar den Zugriff für Apps anderer Nutzer auf standardmäßig fast alle Informationen derjenigen, die die Apps gar nicht verwenden: "Es macht Freunde, denen erhöhtes Vertrauen entgegengebracht wird, zu potentiellen Komplizen des Datenmissbrauchs." Caspar ist der Auffassung, dass eine explizite Einwilligungserklärung ("Opt-in") durch den Nutzer notwendig ist, bei der zunächst alle Felder deaktiviert sind. Dieses Opt-In sei im Zuge der ab Mai in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtend für alle europäischen Facebook-Nutzer bereitszustellen. Ob Facebook dies ab dem 25. Mai so umsetzt, will Caspar in einer datenschutzrechtlichen Prüfung nachgehen.

Allein die beiden auch in den USA brisanten Datenfelder zur sexuellen Orientierung oder zu religiösen und politischen Einstellungen sind derzeit nicht voraktiviert und müssen vom Nutzer per Opt-In aktiv freigegeben werden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte empfiehlt daher in den Kontoeinstellungen unter dem Punkt "Apps" die Option "Von anderen Personen verwendete Apps" einzusehen und die von Facebook vorgegebenen Voreinstellungen einzuschränken.

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(mho)