Justizministerin will Sammelklage bis November 2018

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) macht Tempo für neue Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Abgasbetrug durch Volkswagen. Ein Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage sei schon in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht worden

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  • dpa

Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

(Bild: Susie Knoll/SPD)

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) macht Tempo für neue Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Abgasbetrug durch Volkswagen. Ein Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage sei schon in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht worden, sagte Barley heute (23. März 2018) im Bundestag.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das neue Instrument zum 1. November in Kraft sein soll – so sollen angesichts drohender Verjährungen auch Betroffene des Skandals um Abgasmanipulationen bei VW-Diesel-Fahrzeugen noch von der Regelung Gebrauch machen können.

Konkret sollen Musterfeststellungsklagen dann möglich sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und binnen zwei Monaten 50 weitere sich in einem Register anmelden. Über den Entwurf, der diese im Koalitionsvertrag genannten Punkte enthält, berichtete zuvor die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom Freitag, 23. März 2018).

Klagebefugt sollen nur „qualifizierte Einrichtungen“ sein, also zum Beispiel Verbraucherverbände. Sie könnten dann in Musterprozessen strittige Fragen grundsätzlich klären, danach müsste jeder Verbraucher seine konkreten Ansprüche in einem individuellen Prozess geltend machen.

Bereits die vorherige große Koalition hatte einen Anlauf für eine Musterfeststellungsklage unternommen, dies wurde aber angesichts von Widerstand der Union nicht umgesetzt. (fpi)