"New Deal": EU-Reform für Sammelklagen und mehr Rechte für Nutzer von Online-Diensten

Mit einem umfangreichen Gesetzespaket will die EU-Kommission den Verbraucherschutz verbessern und auf die Dieselaffäre reagieren. Enthalten sind neben kollektiven Klagerechten von Organisationen aber auch schärfere Rückgabebedingungen.

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"New Deal": EU-Reform für Sammelklagen und mehr Rechte für Nutzer von Online-Diensten

EU-Kommissarin Vĕra Jourová stellt die Pläne der Kommission in Brüssel vor.

(Bild: EU-Kommission)

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch Reformen für einen starken europäischen Verbraucherschutz auf den Weg gebracht und bezieht sich dabei auf das “New Deal” genannte, umfassende Reformpaket, mit dem US-Präsident Franklin D. Roosevelt auf die Wirtschaftskrise der 1920er und 1930er Jahre reagierte.

Teil der EU-Maßnahmen ist ein Recht für Verbraucherschutzorganisationen und Verbände, im Namen von Geschädigten mit Sammelklagen gegen Unternehmen vor Gericht zu ziehen. Die Brüsseler Regierungseinrichtung will damit vor allem auf den Dieselskandal reagieren. Die klageberechtigten Institutionen, die im Gegensatz zu den USA nicht selbst auf Gewinn ausgerichtet sein dürfen, könnten damit neben Schadenersatzansprüchen etwa auch Rechte auf Rückzahlung, Preisnachlass, Ersatz oder Reparatur erstreiten. Eine "Klageindustrie" will die Kommission vermeiden und das geplante Instrument daher mit vergleichsweise strikten Bedingungen verknüpfen.

Zudem sollen Facebook, Google und andere Anbieter von datenhungrigen Online-Diensten ihre Anwender künftig vorab besser über Vertragsbedingungen informieren. Vorgesehen ist nun auch in solchen Fällen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Eingeschlossen sein sollen etwa Cloud-Speicherdienste, Betreiber sozialer Netzwerke oder E-Mail-Provider. "Angesichts des zunehmenden ökonomischen Werts persönlicher Daten sind diese Daten nicht mehr einfach 'frei'", begründet die Kommission ihr Vorhaben. Verbraucher müssten daher in solchen Fällen die gleichen Rechte haben wie bei Services, für die sie ganz normal bezahlen.

Mit der Initiative will die EU-Kommission auch Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay auf mehr Transparenz eichen. Sie müssten künftig Online-Einkäufer über standardmäßig eingesetzte Bewertungskriterien informieren, die darüber entscheiden, an welcher Position Verkaufsgegenstände in einer Suchliste angezeigt werden. Bezahlte Positionen müssten deutlich ausgewiesen werden. Die Kommission will Verbraucher ferner besser gegen "unfaire kommerzielle Praktiken" wie unlautere, irreführende oder "aggressive" Werbung wappnen. So sollen sie das Recht erhalten, in solchen Fällen finanzielle Entschädigungen zu erhalten oder vom Verkaufsvertrag zurückzutreten.

Aber auch Firmen sollen von "unnötigen Bürden" befreit werden, indem etwa die Verpflichtungen aus den Bestimmungen zum Rückgaberecht gelockert werden. Verbraucher dürften Produkte etwa nicht mehr zurückgeben, wenn sie diese bereits benutzt – und nicht nur ausprobiert – haben. Online-Händler müssten Kunden zudem erst dann den Einkaufspreis erstatten, wenn die zurückgesandte Ware tatsächlich bei ihnen wieder angekommen ist.

Im EU-Parlament stößt der Entwurf auf gemischte Reaktionen. Die SPD-Politikerin Evelyne Gebhardt begrüßte die vorgesehene Möglichkeit für Sammelklagen und die erweiterten Auskunftspflichten von Online-Plattformen. Zugleich warnte sie aber, dass das geänderte Widerrufsrecht "den Verbraucherschutz beim Online-Handel erheblich schwächen" würde. Andreas Schwab (CDU) erklärte im Namen der Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), dass Sammelklagen "nicht notwendigerweise den Verbraucherschutz erhöhen". Es komme dabei stark auf die richtige Umsetzung an.

Der Bitkom begrüßte den Vorstoß grundsätzlich, kritisiert aber, dass die Ausgestaltung der Sammelklage europaweit nicht einheitlich geregelt wäre. „In dieser Form lädt das Gesetz zum Missbrauch ein“, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsführung des Bitkom. Iris Plöger vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) sieht mit dem kollektiven Rechtsinstrument gar "den Rechtsfrieden in Europa" gefährdet. (vbr)