EU will Whistleblower in Firmen und Behörden besser schützen

Die Europäische Kommission will Whistleblower künftig besser schützen und hat nun einen Gesetzesvorschlag dafür vorgestellt. Zur Begründung verweist sie auf Skandale, die nur dank mutiger Insider öffentlich wurden.

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Whistleblower-Schutz: EU stellt Gesetzesvorschlag vor
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Von
  • dpa

Hinweisgeber von Rechtsverstößen in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen sollen in Europa besser geschützt werden. "Es sollte keine Strafe dafür geben, das Richtige zu tun", sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, zur Vorstellung des Gesetzesvorschlags am Montag in Brüssel. Das Melden von Handlungen, die gegen EU-Gesetz verstoßen, soll vereinheitlicht werden. Demnach ist zunächst ein interner Beschwerdeweg im Unternehmen vorgesehen, anschließend können sich Hinweisgeber an die Behörden werden. Vor möglichen Repressalien des Arbeitgebers sollen Whistleblower besser geschützt werden.

Dem Entwurf zufolge sollen alle Unternehmen in Europa mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von über 10 Millionen Euro ein "internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen". Von den Regeln würden auch alle Landes- und Regionalverwaltungen sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern erfasst.

Festgelegt werden sollen demnach etwa klare Meldekanäle und Rückmeldepflichten für Institutionen, bei denen Missstände gemeldet werden. Außerdem sollen Vergeltungsmaßnahmen untersagt und gegebenenfalls geahndet werden. Dafür solle auch die Beweislast umgekehrt werden, eine Institution müsste dann nachweisen, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Whistleblowerin oder einen Whistleblower eingeleitet hat.

Mit dem Gesetzesvorschlag reagiert die EU-Kommission auf Enthüllungen wie die sogenannten Panama Papers, Luxleaks oder den Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica. "Viele vergangene Skandale wären nie ans Licht gekommen, wenn Insider nicht den Mut gehabt hätten, ihre Stimme zu erheben", sagte Timmermans. Die neuen EU-Pläne treffen auf Angestellte, aber etwa auch auf Freiberufler, Zulieferer oder unbezahlte Praktikanten zu. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen, ehe sie in Kraft treten. (mho)