Bundesrat drängt auf verschärften Kampf gegen Telefonabzocke

Die Länder haben erneut einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Verbraucher besser vor Werbeanrufen zu schützen. Verträge sollen nach unerwünschter Telefonakquise nur dann gültig werden, wenn der Kunde sie bestätigt.

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Bundesrat drängt auf verschärften Kampf gegen Telefonabzocke
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Das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen floriere trotz verschärfter Gesetze weiter, beklagt der Bundesrat in einem am Freitag angenommenen Antrag von Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Dabei gehe es vor allem um Anrufe zu Produkten der Telekommunikationsanbieter, der Energieversorger, der Zeitschriftenverlage. Der Bundesrat plädiert daher in einem zweiten Anlauf dafür, die Verbraucher besser vor unerbetenen Werbeanrufen zu schützen.

Geht es nach dem Bundesrat, werden Verträge, denen potenzielle Kunden in unerwünschter Telefonakquise zustimmen, künftig erst dann gültig, wenn die Betroffenen diese noch einmal ausdrücklich und formgerecht bestätigen. Der Unternehmer müsste sein telefonisches Angebot anschließend dem Angesprochenen "auf einem dauerhaften Datenträger", also etwa per Post, E-Mail, Fax oder SMS, vorlegen, der Verbraucher den Vertrag "in Textform" genehmigen. Eine eigenhändige Unterschrift beider Parteien ist demnach aber weiterhin nicht erforderlich.

Diese Formvorschrift soll nicht gelten, wenn der Verbraucher selbst bei einem Unternehmen anruft, um auf eigenen Wunsch Waren oder Dienstleistungen zu bestellen. Finanzdienstleistungen sollen außen vor bleiben, um dem EU-Recht nicht in die Quere zu kommen.

Den Gesetzentwurf hatte der Bundesrat mit gleichem Inhalt schon einmal vor einem Jahr an den Bundestag übermittelt. Dieser behandelte den Antrag aber nicht mehr vor den Neuwahlen im Herbst, sodass er der sogenannten Diskontinuität unterfiel und fortan nicht mehr aufgerufen werden konnte.

Der Gesetzgeber hatte zuletzt 2013 im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Gewinnspiel-Verträge seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden. (anw)