Klartext: Täter-Opfer-Umkehr und zurück

Diese Frage beschäftigt nicht nur deutsche Richter, sondern auch unsere Leser: Wie nahe liegt "dann fahr halt anständig" an Dingen wie "hättest halt keinen kurzen Rock angezogen"? Die Grenzen sind hier fließend

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Klartext
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Zur Freude über mehr Radfahrer mit anhängender Diskussion über (passiv) aggressive Verhaltensweisen im Verkehr erreichte uns eine Leserzuschrift, deren Gedanke eine gesonderte Betrachtung verdient: Wenn ich Radfahrern oder Motorradfahrern als schwächere Verkehrsteilnehmer aufgrund ihres Verhaltens eine Mitschuld an Unfällen zuweise, wie nahe liegt dieser Umstand dann am Victim Blaming, deutsch: der Täter-Opfer-Umkehr? Mache ich Verkehrsopfer tatsächlich mitverantwortlich für Unfälle, die von ihrer Vorgeschichte befreit formal eindeutig Andere verursachen? Ja. Der Text letzter Woche sagt das aus, und es war kein Versehen. Doch wie die Zuschrift zeigt, fehlte die Begründung dieser Argumentation, die ich hier diskutieren will. Denn wenn die Sache vor Gericht so einfach schwarz-weiß wäre, hätten deutsche Richter viel weniger zu tun.

Der erste Teil meiner Antwort bestand aus einem Beispiel, das keine rechtlichen Vergehen enthält, nur unhöfliches Verhalten: Eine Frau reißt in Gesellschaft eine andauernde Folge männerfeindlicher Witze. Irgendwann knallt ihr ein anwesender Mann einen frauenfeindlichen Witz an den Kopf. Die Frau möchte Vermittlung. Der Mann gibt dabei zu Protokoll, er habe ihr den Spiegel vorhalten wollen. Man kann hier einen Konsens darin finden, dass die Tat des Mannes zwar trotz der Umstände keine gute Tat war, dass diese Umstände im konkreten Fall aber auch nicht egal waren.

Klartext: Täter-Opfer-Umkehr und zurück (4 Bilder)

Supersymbolbild: Man fahre nicht nach dem Gesetzbuch, sondern nach dem Buch, das so viele AfDler lesen sollten, die drüber reden: das Neue Testament. Oder einfach generell sozial, geht auch.
(Bild: Clemens Gleich)

Diese Art von Abwägung führen Richter den ganzen Tag lang durch. Kürzlich las ich von einem Fall, in dem ein Opfer eines Angriffs mit einer Scherbe keinen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen konnte, weil das Schnittopfer den Angreifer vorher gut protokolliert so ausführlich und lange provoziert hatte, dass ihm die Folgen seiner Provokation klar sein mussten (S 1 VG 4035/11). Der Täter musste sich natürlich trotzdem für die erfolgte Körperverletzung verantworten.

Ein Verkehrsvergehen unterscheidet sich hierbei nicht grundsätzlich von anderen Verfahren. Die Schwierigkeit besteht darin, nicht über die Grenze hinauszurutschen, ein Opfer mitschuldig zu machen, das sich in keinster Weise aggressiv benommen hat, auch nicht passiv. Wir erinnern uns mit Schaudern an den kurzen Rock, der Opfern von Sexualstraftaten zum Strick der Mitschuld gedreht wurde. Gleichzeitig darf es keine Opferposition geben, auf die sich ein Provokateur in die Unangreifbarkeit zurückziehen kann. Denn das versuchen sozial geschicktere Trolle ständig. „Ich bin $Ethniezugehörigkeit, ich KANN gar nicht rassistisch sein!“ „How WRONG you are.“

In den meisten Fällen gibt es einen guten Marker, der zur Beurteilung der Gesamtsituation herangezogen werden kann. Er findet sich nämlich in der unmittelbaren Vorgeschichte der Tat, beziehungsweise des Unfalls im Straßenverkehr: vorherige Regelverstöße. Wenn ein Einspurfahrer in einen Unfall verwickelt wird, geben vorherige Verstöße häufig ein Bild des Verhaltens. In vielen Fällen hält er sich selbst nicht an die Regeln, die er von Anderen so vehement einfordert. Die eigenen Regelverstöße kann er gut begründen, während die der Anderen „vollkommen grundlos“ stattfinden.

Ich vermute erzieherische Erfolge, wenn bei einem Streit vor Gericht systematisch alle Regelverstöße geahndet werden, wenn sich das Opfer fremder Regelverstöße auch seinen eigenen Verstößen stellen muss. Das könnte Gerichtsstreitigkeiten in Verkehrssachen deutlich reduzieren helfen. Neue Ideen gegen Victim Blaming entstehen daraus nicht, aber Richter sind auch nur Menschen. Weniger mitprovozierte Fälle vor Gericht lassen mehr Raum für wichtige Abwägungen für Unschuldige. Und meine Maxime bleibt die der letzten Woche: Tu, was Jesus tun würde. Oder denk an deine Ehe: Der beste Streit ist ganz sicher nicht der, den du formal gewinnst. Nein, der beste Streit ist der, der nicht stattfindet. (cgl)