Berlin: Mobilitätsgesetz kommt
Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat ihren Streit um das geplante Mobilitätsgesetz beigelegt. Es soll nun auf der letzten Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause am 28. Juni 2018 verabschiedet werden
(Bild: Deutsche Bahn AG / Bartlomiej Banaszak)
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(Bild:Â Deutsche Bahn AG / Bartlomiej Banaszak)
Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat ihren Streit um das geplante Mobilitätsgesetz beigelegt. Es soll nun auf der letzten Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause am 28. Juni 2018 verabschiedet werden, wie der SPD-Verkehrspolitiker Tino Schopf am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Die SPD hatte vor zwei Wochen überraschend den Wunsch vorgetragen, in dem Gesetz auch ein Kapitel zum stadtverträglichen Autoverkehr zu verankern. Dies sorgte insbesondere bei den Grünen für massiven Ärger, denn eigentlich sollte es vornehmlich um die Stärkung des Radverkehrs, des öffentlichen Nahverkehrs und der Fußgänger gehen.
Der Kompromiss sieht Schopf zufolge nun vor, dass der Autoverkehr in der Präambel sowie in einem später ohnehin geplanten zweiten Teil des Gesetzes vorkommt. Ein eigenes Kapitel soll er indes nicht erhalten, vielmehr in den angedachten Kapiteln zum Wirtschaftsverkehr oder zur intelligenten Mobilität Erwähnung finden.
Der SPD sei wichtig, in einem umfassenden Mobilitätsgesetz auch den motorisierten Individualverkehr zu berücksichtigen, so Schopf. Klar sei, dass der Autoverkehr in der heutigen Form nicht zukunftsfähig sei. Schopf plädierte für Klarstellungen im Gesetz, wie die Stadt künftig mit Tempolimits, Fahrverboten und Parkraumbewirtschaftung umgehen will. Auch über eine City-Maut nach Londoner Vorbild sollte nach seiner Meinung diskutiert werden. Aktuell sind allein 1,3 Millionen private Pkw in der Hauptstadt zugelassen.
Berlin will als erstes Bundesland das Miteinander von Autos, Fahrrädern, Bussen und Bahnen sowie Fußgängern gesetzlich regeln. So sollen einerseits mehr Menschen zum Umsatteln auf den öffentlichen Nahverkehr und das Fahrrad animiert und andererseits der Verkehr für alle sicherer werden. Der nun zur Beschlussfassung anstehende erste Teil des Gesetzes enthält vor allem Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und des Personennahverkehrs (ÖPNV). In einem zweiten Teil, der noch nicht ausgearbeitet ist, soll es dann um Fußgänger, intelligente Mobilität und den Wirtschaftsverkehr gehen. (mfz)