Kaspersky bleibt tabu für US-Behörden

US-Behörden dürfen weiterhin keine Produkte oder Dienstleistungen des russischen Kaspersky Lab beziehen. Mit einem Streich hat ein US-Gericht eine Klage der Firma abgewiesen, eine zweite Klage zurückgewiesen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Je 2 Fahnen der USA und Russlands

Die Fahnen der USA und Russlands.

(Bild: kremlin.ru CC BY 4.0 (Ausschnitt))

Lesezeit: 3 Min.

US-Behörden ist es untersagt, bei Kaspersky Lab einzukaufen. Zwei Klagen der Firma gegen das US-Verbot hatten in Erster Instanz keinen Erfolg. Vergangenen September hatte das US-Heimatschutzministerium Kaspersky auf eine schwarze Liste gesetzt. Die dagegen gerichtete Klage hat das US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk Columbia (DC) am Mittwoch zurückgewiesen.

Kommenden Oktober tritt außerdem ein gesetzliches Verbot in Kraft, das namentlich für Kaspersky Lab gilt. Das ist aus Sicht der Firma verfassungswidrig. Das Gericht sieht das anders und hat die Klage im selben Urteil abgewiesen. Kaspersky kann gegen beide Entscheidungen Rechtsmittel einlegen.

"Wir werden berufen", kündigt Kaspersky-Chef Eugene Kaspersky an.

(Bild: Kaspersky Lab CC BY 2.0 )

Konkrete Vorwürfe erheben die USA nicht. Sie fürchten, auf Behördensystemen installierte Kaspersky-Produkte könnten von Russland dazu genutzt werden, die IT-Systeme zu kompromittieren – "mit oder ohne Kaspersky Labs Zustimmung, Mitarbeit oder Wissen", wie es im Urteil heißt. "Kaspersky Lab unterliegt russischen Gesetzen, die es der russischen Regierung erlauben, von russischen Firmen Unterstützung zu erzwingen." Außerdem sei das Unternehmen "anfällig für nicht-legale Formen von Druck seitens der russischen Regierung."

Kaspersky klagte zunächst gegen das vom Heimatschutzministerium verhängte Verbot aus dem September, das 90 Tage später für alle US-Bundesbehörden in Kraft trat. Dieses Verbot verletze ein wichtiges Verwaltungsverfahrensgesetz und zudem den Fünften Zusatzartikel der US-Verfassung. Dieser untersagt den Entzug von "Leben, Freiheit und Eigentum" ohne rechtsstaatliches Verfahren.

Später klagte das Unternehmen auch gegen jene Klausel im NDAA genannten Budgetgesetz, die ausdrücklich ab Oktober den Bezug von Kaspersky-Produkten und -Dienstleistungen untersagt. Das sei eine verfassungswidrige Bestrafung per Gesetz ohne Gerichtsverfahren.

Das Gericht will in dem Geschäftsverbot aber gar keine Strafe erkennen: "Das NDAA 'bestraft' Kaspersky nicht. Es eliminiert eine gefühlte Bedrohung […] und hat die Sekundärwirkung, einer großen multinationalen Firma eine kleine Umsatzquelle zu entziehen." Also sei die gesetzliche Bestimmung nicht verfassungswidrig. Damit wurde diese Klage (Kaspersky Lab v. US Department of Homeland Security, Civil Action No. 17-2697) abgewiesen.

Mehr Infos

Dem Inhalt der älteren Klage, die sich gegen das Dekret des Heimatschutzministeriums richtet, widmete sich das Gericht dann gar nicht mehr. Selbst wenn das Dekret gesetzes- oder verfassungswidrig sei, würde eine Aufhebung Kaspersky nichts bringen, meint das Gericht. Keine US-Behörden würde bei Kaspersky etwas bestellen, das ab Oktober sowieso nicht mehr genutzt werden dürfe. Weil mit der Klage nichts zu gewinnen wäre, sei Kaspersky gar nicht zur Klageführung befugt. Entsprechend wurde sie zurückgewiesen (Kaspersky Lab v. USA, Civil Action No. 18-325).

Kaspersky ist enttäuscht und kündigt an, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Die Verbote seien das Ergebnis "verfassungswidriger Verfahren von Behörden und des Gesetzgebers, die es in unfairer Weise ohne aussagekräftiges Ermittlungsverfahren auf die Firma abgesehen haben", heißt es in einer Mitteilung. Es gäbe keine Beweise für Fehlverhalten Kasperskys. Außerdem verweist das Unternehmen auf seine Transparenzinitiative samt Offenlegung der Quellcodes.

(ds)