DUH: Fahrverbote auch für Benziner

Die DUH hat eine einstweilige Verbotsanordnung auch für benzin- und gasbetriebene Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm 3 eingereicht. Das Fahrverbot soll nach den Vorstellungen der Umweltorganisation spätestens Ende 2018 in Kraft treten

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BMW 3er E36

(Bild: BMW)

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  • dpa

Von einem Fahrverbot nach Vorstellungen der DUH wäre so manch treuer Alltagsbegleiter betroffen. (im Bild: BMW 3er der Baureihe E36)

(Bild: BMW)

Im Rechtsstreit um Diesel-Fahrverbote fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Aachen vorläufige Fahrverbote nicht nur für Dieselfahrzeuge. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen von Mittwoch (6. Juni 2018) beantragte sie für die Stadt eine einstweilige Verbotsanordnung auch für benzin- und gasbetriebene Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm 3. Das Fahrverbot soll nach den Vorstellungen der Umweltorganisation spätestens Ende 2018 in Kraft treten.

In Aachen findet an diesem Freitag (8. Juni 2018) die erste Verhandlung um ein mögliches Dieselfahrverbots nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts statt. Die Deutsche Umwelthilfe verklagt das Land NRW auf Maßnahmen zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in der Stadt. Die Bundesrichter hatten ein Fahrverbot für Diesel bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit zugelassen. Sollte die Klägerin in Aachen Recht bekommen, müsste das aber nicht automatisch ein Fahrverbot bedeuten. (mfz)