Volkswagen zahlt eine Mrd Euro Bußgeld

Volkswagen zahlt wegen des Abgasbetrugs nun auch in Deutschland eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehmens und der Staatsanwaltschaft Braunschweig „Aufsichtspflichtverletzungen“ geahndet

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Volkswagen

(Bild: Volkswagen)

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  • dpa

Volkswagen will gegen das Bußgeld keine Rechtsmittel einlegen.

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Volkswagen zahlt wegen des Abgasbetrugs nun auch in Deutschland eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehmens und der Staatsanwaltschaft Braunschweig „Aufsichtspflichtverletzungen“ geahndet. Formal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen, wie die Volkswagen AG am Mittwochabend (13. Juni 2018) mitteilte. Volkswagen verzichtet darauf, Rechtsmittel einzulegen „und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung“. Das Geld muss laut Staatsanwaltschaft innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden.

Volkswagen äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird“. Unter anderem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Manager. Zum einen wegen des Anfangsverdachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanipulation. Anleger klagen außerdem auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil die VW-Aktie nach Bekanntwerden des Skandals auf Talfahrt ging. Die Manager sollen die Finanzmärkte im Herbst 2015 zu spät über den Abgasskandal informiert haben. Der Konzern betonte stets, dies rechtzeitig getan zu haben.

Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden Dollar an Strafen zahlen. Die US-Justizbehörden hatten zuvor bereits Strafanzeigen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeiter des VW-Konzerns gestellt. Zwei von ihnen wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen und hohen Geldbußen verurteilt.

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gekommen, heißt es einer Mitteilung vom Volkswagen. Diese seien laut Staatsanwaltschaft „mitursächlich“ dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.

Anders als in strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden, „wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. „Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen.“ (mfz)