Bundestag: Regierung soll rasch gegen das Abmahnunwesen vorgehen

Die Abgeordneten haben der Regierung eine Frist bis zum 1. September gesetzt, um einen Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch im Rahmen der DSGVO vorzulegen.

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Bundestag: Regierung soll rasch gegen das Abmahnunwesen vorgehen

Johannes Fechner (SPD) spricht in der Debatte über Musterfeststellungsklagen vor dem Bundestagsplenum.

(Bild: bundestag.de)

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Die von der CDU/CSU-Fraktion geplante "Soforthilfe" gegen missbräuchliche Abmahnungen auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war Anfang der Woche am Widerstand der SPD gescheitert. Inzwischen ist sich Schwarz-Rot aber bei dem Thema weitgehend einig: Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen des Beschlusses der sogenannten Musterfeststellungsklage am Donnerstag aufgefordert, spätestens direkt nach der Sommerpause Anfang September einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Abmahnmissbrauch generell zu bekämpfen.

Laut dem Papier soll die Regierung dabei "insbesondere den Sorgen vor Abmahnmissbrauch von kleinen und mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbständigen Rechnung tragen". Die Volksvertreter betonten: "Bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfen keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sein".

Federführende Sozialdemokraten meinen, es müsse grundlegend geregelt werden, "Abmahnungen als Geschäftsmodell zu unterbinden". Dies sei auch im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU so verabredet. "Wir müssen Anwaltsgebühren deckeln, damit es keine finanziellen Anreize für Abmahnungen gibt", dabei habe der Koalitionspartner bisher nicht mitmachen wollen. Die Sozialdemokraten wollen zudem den "fliegenden Gerichtsstand" abschaffen, "damit Gerichtsverfahren am Wohnsitz des Abgemahnten und nicht weit entfernt stattfinden".

Die SPD will sich auch für "höhere Anforderungen an die Klagebefugnis" einsetzen, "damit nur seriöse Einrichtungen abmahnen können". Dabei gehe es nicht nur um die bereits angelaufene Abzocke durch Unterlassungserklärungen wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO, sondern auch um missbräuchliche Abmahnungen auch auf anderen Gebieten wie etwa dem Urheberrecht. Nötig sei eine "umfassende Lösung, die kleinen Unternehmen und Selbständigen ebenso hilft wie Bloggern oder Privatpersonen".

Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich versicherte, dass die Koalition nun möglichst schnell darüber sprechen werde, wie das Abmahnunwesen insgesamt einhegt werden könne. Die FDP hatte in einem eigenen Antrag darauf gedrängt, dass bei Verstößen gegen Informationspflichten aus der Datenschutzverordnung nur kostenfreie Verwarnungen ausgesprochen werden dürften. Zudem sollte die Auflage gestrichen werden, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten schon bei zehn Mitarbeitern zu bestellen, die sich ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigen. Dafür fand sich aber keine Mehrheit. (anw)