DUH beantragt Zwangsvollstreckung von Fahrverbot

Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben die Zwangsvollstreckung eines Diesel-Fahrverbots in Düsseldorf beantragt. Ziel sei die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016, teilte die Organisation mit

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Armin Laschet

(Bild: CDU NRW)

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  • dpa

NRW-Ministerpräsident Laschet, hier bei einem Besuch bei Miele, soll sich mit Fahrverboten um saubere Luft bemühen, sagt die DUH.

(Bild: CDU NRW)

Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben die Zwangsvollstreckung eines Diesel-Fahrverbots in Düsseldorf beantragt. Ziel sei die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016, teilte die Umwelthilfe am Donnerstag (21. Juni 2018) mit. Sollten Zwangsgelder nicht fruchten, könnten als härtere Maßnahmen Zwangshaft gegen die NRW-Umweltministerin oder Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) beantragt werden. Vom Verwaltungsgericht war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“. Die Umwelthilfe (DUH) will mit dem Vollstreckungsverfahren für Düsseldorf ab spätestens 1. Januar 2019 ein Diesel-Fahrverbot durchsetzen. Der Antrag richte sich gegen die NRW-Landesregierung. Nur mit Diesel-Fahrverboten sei es möglich, den Grenzwert für das Abgasgift Stickstoffdioxid kurzfristig einzuhalten. (mfz)