Patentstreit Apple vs. Samsung außergerichtlich beigelegt – nach sieben Jahren

Im international geführten Kampf um Patente und Geschmacksmuster haben sich der iPhone-Produzent und sein südkoreanischer Konkurrent geeinigt.

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Apple vs. Samsung

Tablet-Computer von Apple (r.) und Samsung.

(Bild: dpa, Federico Gambarini/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.

Manchmal geht alles ganz schnell – und ist mit einem einzigen Satz umschrieben: "Joint Notice of Settlement", "Gemeinsame Mitteilung einer Einigung", steht über dem finalen rechtlichen Dokument, mit dem Samsung und Apple ihren seit April 2011 zäh geführten Patentstreit beenden, der international geführt wurde und seinen Schauplatz auch in Deutschland hatte.

Apple vs. Samsung, 2. Runde

Seit Ende März 2014 läuft der zweite Prozess zwischen Apple und Samsung. Diesmal geht es ausschließlich um angeblich verletzte Patente, Geschmacksmuster (Design-Patente) spielen keine Rolle. Apple verlangt einen Schadenersatz von 2 Milliarden US-Dollar, Samsung seinerseits möchte 7 Millionen haben.

In dem Papier heißt es, beide Parteien hätten sich geeinigt, ihre gegenseitigen Klagen zu beenden und die bestehenden Ansprüche außergerichtlich beizulegen. Die zuständige Richterin Lucy Koh vom Northern District of California in San Jose ordnete am Mittwochabend mitteleuropäischer Zeit sogleich die Einstellung des Verfahrens an.

In der Ursprungsklage hatte Apple Samsung vorgeworfen, Design und Technik des iPhone und iPad kopiert zu haben. In dem jetzt eingestellten Verfahren hatte Apple von kalifornischen Geschworenen 2012 gut eine Milliarde US-Dollar zugesprochen bekommen. Samsung legte Berufung ein, der Fall ging bis zum Obersten Gericht der Vereinigten Staaten. Es entschied, dass über einen Teil der Summe neu verhandelt werden müsse.

Apple entschied jedoch auch diese Runde für sich – die Geschworenen sprachen dem Konzern im Mai 539 Millionen Dollar zu. Apple wollte einst eine Milliarde. Samsung verzichtete mit der außergerichtlichen Einigung darauf, auch diese Entscheidung anzufechten. Dabei ging es unter anderem darum, dass Samsung den Schadenersatz nur für die verletzten Patente und Geschmacksmuster, nicht jedoch für ganze Geräte berappen wollte.

Was genau Samsung (und womöglich Apple) nun zahlt und was nicht, ist bislang nicht durchgesickert. Zinsen auf das Strafgeld darf Apple zumindest nicht einstreichen. Gleichzeitig verzichtet Samsung darauf, zu versuchen, eines der Apple-Hauptpatente, in dem es in dem Streit ging, vom US-Patent- und Markenamt invalidieren zu lassen.

Es war nicht der erste Versuch der Anwälte von Apple und Samsung, den Fall beizulegen. Schon 2015 hatten sich die Streithähne zwischenzeitlich geeinigt, die Summe auf rund 550 Millionen Dollar festzuzurren. Doch das Verfahren lief dann weiter und landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Apple und Samsung sind in anderen Bereichen seit langem Partner: So stellen die Südkoreaner etwa die Bildschirme des iPhone X her.

[Update 28.06.18 10:00 Uhr:] Die Unternehmen kommentierten die Einigung nicht. Apple verwies lediglich auf die Stellungnahme zur 539-Millionen-Dollar-Entscheidung. Damals hatte der Konzern bekräftigt, dass Samsung das iPhone-Design kopiert habe und es bei dem Fall um mehr als nur Geld gegangen sei. (mit Material der dpa) / (bsc)