Oberlandesgericht: Facebook darf Hassredner aussperren

"Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" Den Nutzer, der ständig diesen Satz postete, hat Facebook zu Recht ausgeschlossen.

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Oberlandesgericht: Facebook darf Hassredner aussperren

(Bild: Pixabay)

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Ein Facebook-Nutzer, der zur Internierung von Flüchtlingen aufrief und dafür in dem Netzwerk gesperrt wurde, hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Einstufung des Kommentars als Hassrede nach den Gemeinschaftsstandards von Facebook nicht zu beanstanden sei. (Az. 15 W 86/18)

Der Nutzer hatte nach Mitteilung des Gerichts von Donnerstag in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit folgendem Satz kommentiert: "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" Facebook habe Ende Mai dieses Jahres erstmals einen der Beiträge gelöscht und den Nutzer für 30 Tage gesperrt.

Der Nutzer wollte eine einstweilige Verfügung dagegen erreichen – da es sich bei dem Kommentar um eine Aufforderung an die deutsche Politik handele, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei. Facebooks Einordnung des Kommentars des Antragstellers als "Hassrede" im Sinne der Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks sei nicht zu beanstanden, da in dem Kommentar dazu aufgefordert wird, Flüchtlinge auszuschließen und zu isolieren, argumentiert das OLG. Das sei nach Abschnitt 12 der Gemeinschaftsstandards unzulässig.

"Der Kommentar geht über eine bloße Kritik und Diskussion der Einwanderungsgesetze hinaus", heißt es weiter in einer Mitteilung des Gerichts. Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes ergebe sich nichts anderes. "Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe und entfalten zwischen Privaten, also hier zwischen dem Nutzer und Facebook, nur mittelbare Wirkung." Die Gemeinschaftsstandards berücksichtigten diese mittelbare Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in angemessener Weise.

Das Landgericht Karlsruhe hatte den Antrag bereits Ende Mai zurückgewiesen. Die Entscheidung des OLG kann nicht angefochten werden. (mit Material der dpa) / (anw)