Ermittler dürfen beschlagnahmte VW-Unterlagen auswerten

Im Abgasskandal dürfen die Ermittler umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von Volkswagen arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab

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(Bild: Volkswagen)

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  • dpa

Volkswagen hatte sich lange gegen die gerichtliche Auswerung der Unterlagen gewehrt - vergeblich.

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Im Abgasskandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von Volkswagen arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie am Freitag (6. Juli 2018) in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung.

Der Streit dreht sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitet den Abgas-Skandal für den Autoherstellers intern auf. Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist. Diese Entscheidung liegt nun vor – zu Ungunsten von Volkswagen. (Aktenzeichen 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17 und 2 BvR 1780/17) (mfz)