Abgas-Skandal: Staatsanwälte dürfen interne VW-Ermittlungen auswerten

Akten und Dateien aus internen VW-Ermittlungen, die in der Anwaltskanzlei Jones Day in München sichergestellt wurden, darf die Staatsanwaltschaft auswerten.

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Abgas-Skandal: Staatsanwälte dürfen interne VW-Ermittlungen auswerten

(Bild: jonesday.com)

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Im Abgas-Skandal ist Volkswagen mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert, durch die der Konzern verhindern wollte, dass die Staatsanwaltschaft interne Ermittlungsakten auswertet. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung zur Durchsuchung des Münchener Büros der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Beschwerden dagegen hatten Volkswagen und die Kanzlei selbst eingereicht.

Die Münchner Niederlassung von Jones Day waren Mitte März 2017 auf Antrag der Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Dabei wurden Aktenordner und elektronische Daten mit den Ergebnissen der internen Ermittlungen sichergestellt. Dagegen hatten Volkswagen und die Anwälte erfolglos Beschwerde eingelegt und waren deshalb vors Bundesverfassungsgericht gegangen.

Volkswagen sei durch die Sicherstellung der Akten weder in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in dem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden, entschieden die Verfassungsrichter. Die Kanzlei Jones Day sei nicht grundrechtsberechtigt und deshalb nicht beschwerdeberechtigt.

Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt unter anderem im Zusammenhang mit 3,0 Liter-Dieselmotoren von Audi wegen des Verdachts des Betruges und strafbarer Werbung. Jones Day war von Volkswagen im September 2015 mit internen Ermittlungen, rechtlicher Beratung und der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt worden.

Volkswagen begrüßt in einer Mitteilung, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit in offenen Rechtsfragen geschaffen habe – "auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung der Volkswagen AG nicht geteilt hat". Der Konzern verspricht, "auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden zu kooperieren".

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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(anw)