Abgasbetrug: Bundesrat beschließt neuen Klageweg

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause brachte der Bundesrat heute die ersten größeren Projekte von Union und SPD auf den Weg. Unter anderem hat die Länderkammer ein schlagkräftigeres Klagerecht für Verbraucher beschlossen

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Von
  • dpa

Abstimmungsmarathon im Bundesrat

(Bild: © Bundesrat | Frank Bräuer)

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause brachte der Bundesrat heute (6. Juli 2018) die ersten größeren Projekte von Union und SPD auf den Weg. Unter anderem hat die Länderkammer ein schlagkräftigeres Klagerecht für Verbraucher beschlossen.

In Fällen mit vielen Betroffenen wie beim Abgasbetrug sollen Verbraucher Ansprüche gegen Unternehmen besser durchsetzen können. Künftig können Verbraucherschutzverbände vor Gericht ziehen, um Streitfälle grundsätzlich zu klären. Voraussetzung ist, dass sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene bei einem Register melden. Schadenersatzansprüche müssen Verbraucher dann noch per Klage geltend machen.

Das Gesetz kann nun zum 1. November in Kraft treten, so dass auch vom Volkswagen-Abgasbetrug betroffene Autobesitzer die neuen Klagerechte nutzen können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren. (fpi)