Neun Bundesländer für CO2-Mindestpreis

Die Umwelt- und Energieminister von neun Bundesländern haben die Forderung an den Bund bekräftigt, einen Mindestpreis für Kohlendioxid einzuführen. Es werde ein Mechanismus gebraucht, der fossile Energieträger stärker belastet und erneuerbare entlastet

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Audi A5 Sportback g-tron

(Bild: Pillau)

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  • dpa

Die Idee ist, fossile Energieträger teurer als bisher zu machen. (im Bild: Audi A5 Sportback g-tron)

(Bild: Pillau)

Die Umwelt- und Energieminister von neun Bundesländern haben die Forderung an den Bund bekräftigt, einen Mindestpreis für Kohlendioxid einzuführen. Es werde ein Mechanismus gebraucht, der fossile Energieträger stärker belastet und erneuerbare entlastet, heißt es in einem Brief der Grünen-Ressortchefs an Bundesenergieminister Peter Altmaier (CDU). „Mit der hierdurch erzeugten Lenkungswirkung können wir einen wesentlichen Beitrag zu einer Senkung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre leisten.“

Die Zeit dränge, da Deutschland seine Klimaschutzziele bis 2020 deutlich verfehlen werde. „Je länger wir warten, umso abrupter müssen wir vor 2030 umsteuern“, heißt es in dem Schreiben. Es trägt die Unterschriften der Ressortchefs von Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg. Die Umweltministerkonferenz hatte am 8. Juni 2018 auf Initiative Hessens für einen CO2-Preis plädiert, weil klare Preissignale das Erreichen der Klimaziele maßgeblich unterstützen könnten. Dies soll Stromerzeugung, Wärme und Mobilität erfassen.

Die Länderminister verwiesen auf die Forderung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron nach einem CO2-Mindestpreis von 30 Euro je Tonne. „Diese Initiative sollte nach unserer Auffassung auf europäischer Ebene unterstützt und bei anderen Mitgliedstaaten beworben werden.“ Höhe und Entwicklung eines CO2-Preises müssten sozialverträglich ausgestaltet sein und sich am Erreichen der langfristigen Klimaschutzziele orientieren, hieß es weiter. Der wesentliche Teil der Zusatzeinnahmen sollte für eine Senkung der EEG-Umlage und/oder der Stromsteuer verwendet werden. (mfz)