EU-Kommission: Airbnb verstößt gegen europäisches Verbraucherrecht

Die EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden haben Airbnb ermahnt, die Geschäftsbedingungen anzupassen und vor allem Preise transparenter darzustellen.

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Airbnb

(Bild: dpa, Jens Kalaene/Symbolbild)

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Die Preisangaben und einige Geschäftsbedingungen von Airbnb sind nach Angaben von Verbraucherschützern in der EU nicht rechtskonform. Das geht aus einer Analyse der in der EU geltenden Airbnb-Nutzungsbedingungen durch europäische Verbraucherschutzbehörden und die EU-Kommission hervor. Die Online-Zimmervermittlung hält sich demnach nicht hinreichend an europäische Vorschriften wie die Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Vertragsklauseln oder die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen.

Die Verbraucherschutzbehörden und die EU-Kommission verlangen von Airbnb eine Reihe von Korrekturen. So soll der US-Konzern seine Preisinformationen auf der Suchoberfläche seiner Webseite künftig so präsentieren, dass der Verbraucher in allen Fällen den Gesamtpreis einschließlich aller verbindlichen Gebühren und Abgaben etwa für Dienst- und Reinigungsleistungen ersehen kann. Ist dieser im Voraus nicht berechenbar, müssten die Nutzer zumindest darauf hingewiesen werden, dass zusätzliche Gebühren anfallen können.

Airbnb soll zudem künftig eindeutig angeben, ob die Unterbringung von einem privaten oder einem gewerblichen Betreiber angeboten wird. Dies sei nötig, da die Verbraucherschutzvorschriften für beide Bereiche unterschiedlich seien.

Airbnb dürfe Kunden nicht in die Irre führen, indem die Firma ein Gericht anruft, "das sich nicht im Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers befindet". Das Unternehmen könne ferner nicht einseitig und ohne Angabe von Gründen entscheiden, welche Bedingungen auch nach einer Vertragskündigung weiterhin Wirkung entfalten.

Airbnb dürfe Nutzer im Falle persönlicher Schäden oder sonstiger Schäden auch nicht ihres grundlegenden Rechts berauben, "den Unterbringungsanbieter zu verklagen", kritisieren die Verbraucherschützer den Vermittler. Zudem dürften Geschäftsbedingungen nicht einseitig geändert werden, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren. Unlauter sei zudem eine "unbegrenzte Ermessensbefugnis über die Entfernung von Inhalten". Werde eine rechtliche Vereinbarung durch die Plattform gekündigt oder ausgesetzt, müssten dafür Gründe genannt und möglicherweise ein angemessener Ausgleich gezahlt werden.

An der "Politik von Airbnb in Bezug auf Erstattungen, Schadensersatz und die Eintreibung von Schadensersatzansprüchen" fordern die Behörden ebenfalls Nachbesserungen und Klarstellungen. Die Verbraucher dürften nicht daran gehindert werden, die verfügbaren Rechtsbehelfe und -mittel in Anspruch zu nehmen. Überdies sollte die Firma einen leicht zugänglichen Link auf eine Plattform zur Online-Streitbeilegung angeben.

Die Kommission und die Verbraucherschutzämter haben Airbnb eine Frist bis Ende August eingeräumt, um "detaillierte Lösungen für die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts vorzuschlagen". EU-Justizkommissarin Vera Jourová appellierte an den Konzern, "rasch die richtigen Lösungen" vorzulegen. Mehr und mehr Verbraucher buchten ihre Ferienunterkünfte im Internet. Bisher war Airbnb in Europa vor allem mit Stadtverwaltungen aneinandergeraten, die fürchten, dass über das Portal die Zweckentfremdung von Wohnraum beschleunigt wird. Bei einem großen Teil der auf dem Portal aktiven Vermieter soll es sich nicht mehr um "Home Sharer", sondern um gewerblich agierende Profis handeln. (tiw)